•  

     

    15.04.2021

    62.12.63.1-2021-1

    Plan
    für die Unterweisung im Gebrauch sowie für die Überwachung der
    Selbstretter im Steinkohlenbergbau

    A 4.6

     


    Betr.: Plan für die Unterweisung im Gebrauch sowie die Überwachung
           der Selbstretter im Steinkohlenbergbau


    Die RAG Aktiengesellschaft hat mit Schreiben vom 17.02.2021 den
    Plan für die Unterweisung im Gebrauch sowie die Überwachung der
    Selbstretter im Steinkohlenbergbau vorgelegt.

    Diesem Plan hat die Bezirksregierung Arnsberg mit
    Schreiben vom 15.04.2021 zugestimmt.

    Der Plan tritt an die Stelle des bisher geltenden „Plan für die
    Unterweisung im Gebrauch sowie für die Überwachung der
    Selbstretter im Steinkohlenbergbau und in anderen Bergwerken“ vom
    03.05.2005 -83.12.63.1-2004-1.

    Die o.g. Zustimmung ist damit gegenstandslos.


                          Dortmund, den 19.04.2021
                           Bezirksregierung Arnsberg
                Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW

                                        Welz