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    28.10.2009

    62.12.23.11-4-3

    Plan
    für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
    im Braunkohlenbergbau gemäß § 3 Abs. 2 GesBergV

    A 4.4

    An die Dezernate 61 - 64

     

     

     

     

    Plan für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
    im Braunkohlenbergbau gemäß § 3 Abs. 2 GesBergV

    Anlage: 1 Plan der RWE Power AG, Stand 01.10.2009

    Bezug: Rundverfügung vom 08.06.2006 – 84.12.23.11-2005-1 -

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit gebe ich den o. a. Plan bekannt, der gemäß § 3 Abs. 2 der Gesundheitsschutz-
    Bergverordnung (GesBergV) mit dem am 12.10.2009 – Dr. Fr./Dü -, von der
    RWE Power AG angezeigt wurde. Die Übereinstimmung mit den Anforderungen nach
    § 3 Abs. 2 GesBergV wurde mit Schreiben vom 16.10.2009 – 62.12.23.11-4-3 –
    dem Unternehmer bestätigt. Dieser Plan löst den am 20.12.1996 – Zeichen b-bk –
    durch die Rheinbraun AG angezeigten Plan, Stand 17.12.1996, ab. Soweit hierzu in
    Rundverfügungen Bezug genommen wurde, hebe daher diese in dem Umfang, wie sie
    den vorgenannten Plan betreffen, hiermit wegen Gegenstandslosigkeit auf.

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW

    Im Auftrag:

    K i r c h n e r