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05.05.1994
18.33.3-2-11
Plan für die Ausbildung der Wettermänner
A 4.18
Plan für die Ausbildung der Wettermänner vom 05.05.1994
gemäß § 38 Abs. 2 der Bergverordnung für die Steinkohlenbergwerke vom 10.01.2000
Stand: 05.07.2002
A. Allgemeines
1. Als Wettermänner werden nur Personen ausgebildet, die über eine ausreichende bergmännische
Erfahrung verfügen.2. Die Ausbildung erfolgt in einem Lehrgang, der mindestens eine Unterrichtsschicht, zwei
Belehrungsschichten unter Tage und eine Einweisungsschicht in seinem Fahrbereich umfasst.3. Die Ausbildung erfolgt durch vom Unternehmer beauftragte fachkundige Personen.
4. An einem Lehrgang sollten nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Für die Belehrungsschichten
sollten Gruppen von möglichst nicht mehr als fünf Teilnehmern gebildet werden.5. Die Ausbildung wird mit einer Prüfung durch eine vom Unternehmer beauftragte Person
abgeschlossen.6. Nach bestandener Prüfung wird dem Lehrgangsteilnehmer eine Betriebsanweisung für Wettermänner
ausgehändigt. Der Empfang der Betriebsanweisung ist durch Unterschrift zu bestätigen.B. Ausbildung
1. Theoretische Ausbildung
- Kurze Darstellung der Grubenbewetterung, Besprechung von Bewetterungseinrichtungen
wie Wetterschleusen, Sonderbewetterungsanlagen, Gasabsaugeanlagen, Messstationen - Feststellen von Methan, anderen schädlichen Gasen und Sauerstoffmangel sowie
Handhabung und Überprüfung der dazu eingesetzten tragbaren Messgeräte und
Handmessgeräte (die Einweisung in die Messtechnik ist bei Einführung anderer
Messgeräte erneut vorzunehmen) - Feststellen besonderer Ereignisse wie Einwirkungen von Gebirgsbewegungen auf
wettertechnische Betriebsmittel, Brandursachen - Meldung von Feststellungen
- Erläuterung der Betriebsanweisung und einschlägiger bergbehördlicher Vorschriften
2. Praktische Ausbildung
- Befahrung von Betriebspunkten unter Tage: Abbau- und Raubbetriebe, sonderbewetterte
Aus- und Vorrichtungsbetriebe, besondere Betriebspunkte wie Blindschachtköpfe,
Schachtsümpfe und Abdämmungen; wettertechnische Einrichtungen - Durchführung von CH4-Messungen im freien Wetterquerschnitt in Hohlräumen und
in Schnüffelrohren, Messübungen mit Sonden
3. Betriebliche Einweisung in den Fahrbereich
- Vertrautmachen mit den örtlichen Verhältnissen, Vorführung der Messstellen und
Ausführung der Messungen (diese Einweisung ist bei Verlegung des Wettermannes
in einen anderen Fahrbereich zu wiederholen)
- Kurze Darstellung der Grubenbewetterung, Besprechung von Bewetterungseinrichtungen