•  26.05.2003

    83.17.4-2003-1

     Plan für die Ausbildung und Unterweisung im Sprengwesen für den Nichtkohlenbergbau
    unter Tage

     A 4.13


    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen

    Aufgrund verschiedener Änderungen in den Sprengvorschriften sowie der Neufassungen der
    nordrhein-westfälischen Bergverordnungen wurde der o. a. Ausbildungs- und Unterweisungsplan
    von der DMT-Fachstelle für Sprengwesen in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg
    aktualisiert.

    Mit Schreiben vom 07.05.2003 hat die Barbara Rohstoffbetriebe GmbH der Bezirksregierung
    Arnsberg gem. § 11 Abs. 3 BVOESSE den aktualisierten Plan angezeigt und bestätigt, dass
    die in ihrem Betrieb mit Sprengmitteln umgehenden Personen künftig nach diesem Plan
    ausgebildet und unterwiesen werden.

    Der nachfolgend bekannt gemachte Plan ersetzt den "Plan für die Ausbildung zum Spreng-
    befähigten für die Erzbergwerke und für die Steine- und Erden- Betriebe" vom 7.1.1974
    - 17.4-1-19 - sowie den "Plan für die Ausbildung und Unterweisung zur sprengbefähigten
    Aufsichtsperson (Sprengsteiger) für den Nichtkohlenbergbau" vom 21.3.1980 - 17.4-2-2 -,
    die damit gegenstandslos werden.

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW
    Im Auftrag:

    M i c h a e l  K i r c h n e r