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26.05.2003
83.17.4-2003-1
Plan für die Ausbildung und Unterweisung im Sprengwesen für den Nichtkohlenbergbau
unter TageA 4.13
An die Bergämter des Landes Nordrhein-WestfalenAufgrund verschiedener Änderungen in den Sprengvorschriften sowie der Neufassungen der
nordrhein-westfälischen Bergverordnungen wurde der o. a. Ausbildungs- und Unterweisungsplan
von der DMT-Fachstelle für Sprengwesen in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg
aktualisiert.Mit Schreiben vom 07.05.2003 hat die Barbara Rohstoffbetriebe GmbH der Bezirksregierung
Arnsberg gem. § 11 Abs. 3 BVOESSE den aktualisierten Plan angezeigt und bestätigt, dass
die in ihrem Betrieb mit Sprengmitteln umgehenden Personen künftig nach diesem Plan
ausgebildet und unterwiesen werden.Der nachfolgend bekannt gemachte Plan ersetzt den "Plan für die Ausbildung zum Spreng-
befähigten für die Erzbergwerke und für die Steine- und Erden- Betriebe" vom 7.1.1974
- 17.4-1-19 - sowie den "Plan für die Ausbildung und Unterweisung zur sprengbefähigten
Aufsichtsperson (Sprengsteiger) für den Nichtkohlenbergbau" vom 21.3.1980 - 17.4-2-2 -,
die damit gegenstandslos werden.Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Im Auftrag:M i c h a e l K i r c h n e r