• Anlage 2
    zum 1. Nachtrag vom 17.12.1990 zur Zulassung vom 4.4.1985 - 18.42.5-7-4 -.


    Bauartbeschreibung für Wassertrogsperren der Bauart 6
    (ortsfeste Wassertrog-Auslösesperren, System "Versuchsgrube Tremonia")
    in der Fassung des 1. Nachtrags vom 17.12.1990
    zur Zulassung vom 4.4.1985 - 18.42.5-7-4 -.

    1. Allgemeines
       
    Zur Bekämpfung von Explosionen im Bergbau unter Tage wurde ergänzed zu den bestehenden
    Wassertrogsperren der Bauart 1 bis 5 eine automatisch arbeitende Wassertrog-Auslösesperre
    entwickelt, nachfolgend Auslösesperre bezeichnet, um einen besonders wirksamen Explosions-
    schutz auch dort anbieten zu können, wo auf Grund der betrieblichen Gegebenheit mit den
    Sperrenbauarten 1 bis 5 kein ausreichender Explosionsschutz gewährleistet ist. Aufgabe der
    Auslösesperre ist das Aufhalten von Explosionen unter Tage. Der Unterschied zu sonstigen
    herkömmlichen Explosionssperren beruht darauf, daß die Wirksamkeit der Auslösesperre nicht
    von der Stärke der zu bekämpfenden Explosion abhängig ist. Das Löschmittel wird unabhängig
    vom Winddruck der Explosion mit Hilfe einer besonderen Vorrichtung im Streckenquerschnitt
    verteilt.

    2. Beschreibung der Auslösesperre

    Die Auslösesperre besteht aus einer Auslöseeinrichtung, den externen Thermofühlerköpfen und
    der Löscheinrichtung. Die Auslöseeinrichtung in Verbindung mit den Thermofühlerköpfen
    (Detektoren) - die nach dem thermoelektrischen Prinzip arbeiten - hat die Aufgabe, bei Auftreten
    einer Explosionsflamme den von den Thermofühlern kommenden elektrischen Impuls zu verstärken,
    um die notwendige Zündenergie zur Löscheinrichtung weiterleiten zu können. In der Löscheinrichtung
    werden dadurch die Zündsysteme ausgelöst, wodurch das Löschmittel freigesetzt wird.

    2.1. Auslöseeinrichtung DTS 80/2

    Die Auslöseeinrichtung DTS 80/2 ist ein Gerät, das aus 3 miteinander verschraubten Gehäusen
    mit den jeweils zugehörigen Einbauteilen besteht. Diese Dreierkombination setzt sich aus einem
    Gehäuse der Zündschutzart Eigensicherheit, einem Gehäuse der Zündschutzart Druckfeste
    Kapselung und einem Gehäuse der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit zusammen.

    2.1.1 Gehäuse der Zündschutzart Eigensicherheit

    Im dem oberen Gehäuse befinden sich 9 Einführungsstutzen für die Thermofühlerköpfe und
    die Meldeleitung für die Zustandsfernmeldung.

    2.1.2. Gehäuse der Zündschutzart Druckfeste Kapselung

    Im mittleren Gehäuse ist die Grundplatte mit nachfolgend aufgeführten Baugruppen untergebracht:

    - Grundleiterplatte
    - Spannungsversorgung mit Ladeteilen
    - Infrarot-Platine
    - Energieüberwachung
    - Spannungswandler
    - Filter-Platine
    - Leuchtdiodenfeld
    - Auslöseeinrichtung, Zündverstärker
    - Logik-Platine
    - Notstrombatterie aus 2 in Reihe geschalteten Batterien mit je 6 Volt/9,5 Ah

    Weiterhin befinden sich in diesem Gehäuse:

    - 24 Einzeldurchführungen und 1 Schutzleiterdurchführung aus dem druckfesten Raum in
      das untere Gehäuse der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit, von denen für die interne
      Verdrahtung 13 belegt sind;

    - 24 Einzeldurchführungen und 1 Schutzleiterdurchführung aus dem druckfesten Raum in
      das obere Gehäuse der Zündschutzart Eigensicherheit, von denen alle belegt sind.

    Im Gehäusedeckel sind 3 Schaugläser eingelassen, mit folgenden Funktionen:

    - mittleres Schauglas (abgedeckt): ohne Funktion
    - rechtes Schauglas (offen): Leuchtdiodenfeld für Funktionsanzeigen.

    2.1.3. Gehäuse der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit

    Im unteren Gehäuse sind 5 Trennklemmen untergebracht. Sie haben folgende Funktionen:

    - 2 Klemmen: Gerät wird vom Netz getrennt
    - 2 Klemmen: Batterie wird von der Elektronik getrennt
    - 1 Klemme: Gerät EIN/AUS

    Die offenliegenden Durchführungen in dem Gehäuse (Sch)e sind mit einer Pertinax-Platte
    abgedeckt. Auf dieser Platte befinden sich die Bezeichnungen für die Trennklemmen sowie
    die Aufschrift:

    VOR ABNEHMEN DER ABDECKUNG
    ALLE TRENNKLEMMEN AUSSCHALTEN

    Im Gehäuse der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit befinden sich unten 5 Einführungsstutzen
    PG-21 für folgende Zu- bzw. Abgänge:

    - Netzanschluß
    - Zündleitung
    - Meldeleitung.

    2.1.4. Funktionsbereitschaft

    Die Funktionsbereitschaft, als auch alle anderen Betriebszustände der Auslöseeinrichtung,
    werden unter Tage durch das Leuchtdiodenfeld im rechten Schauglas angezeigt. Dabei
    werden folgende Betriebszustände unterschieden:

    - Betrieb:

    Leuchtdiode grün

    - Gerät in Ordnung

    - Thermofühlerköpfe 1 bis 4:

    Leuchtdiode rot

    - Störung

    - Thermofühlerköpfe 1 bis 4:

    Leuchtdiode grün

    - Thermofühlerköpfe in Ordnung

    - Zündkreis zu groß:

    Leuchtdiode rot

    - Zündwiderstand zu hoch

    - Zündkreis zu klein:

    Leuchtdiode rot

    - Zündwiderstand zu klein

    - Netz:

    Leuchtdiode rot

    - Stromausfall

    - Zündspannung:

    Leuchtdiode rot

    - Zündspannung fehlt

    - Ausgelöst:

    Leuchtdiode rot

    - Auslösung durch Explosion
      oder Test liegt vor

    - Test ein:

    Leuchtdiode gelb

    - Umschaltung auf Test wurde
      vorgenommen

    - Test ok:

    Leuchtdiode grün

    - Zündspannung ausreichend


    Für Zustandsmeldungen unter Tage (optisch) stehen im (Sch)e-Gehäuse Anschlußmöglichkeiten
    an potentialfreien Kontakten zur Verfügung.

    Zur Überwachung der Anlage über Tage werden über eigensichere Meldekontakte folgende
    Meldesignale bzw. Betriebszustände unterschieden:

    - Anlage betriebsbereit
    - Anlage nicht betriebsbereit
    - Zündenergie fehlt
    - Zündwiderstand zu groß
    - Zündwiderstand zu klein
    - Störung der Thermofühlerkopfe TFK 80/2 und Überwachung auf Kurzschluß, Unterbrechung
      der Anschlußleitungen
    - Netzausfall (wird auf 1 Hz getaktet)
    - Auslösung (bei Test oder durch Explosion)
    - Testzustand.

    2.2. Thermofühlerkopf (Detektor) TFK 80/2

    Zur Erfassung von Zündereignissen dienen die eigensicheren Thermofühlerkopfe TFK 80/2.
    In dem Gehäuse eines Thermofühlerkopfes befinden sich 2 Thermoelemente und der
    dazugehörige Vorverstärker. Die Thermölemente sind durch eine Schutzkappe gegen
    Einwirkungen mechanischer Art abgeschirmt, lassen aber Flammen ungehindert durch.
    Der Vorverstärker dient zur Signalanpassung und gibt Statusmeldungen wie 'Betrieb',
    'Störung' und 'Auslösung' an die Auslöseeinrichtung ab.

    Der Thermofühlerkopf wird mit der Auslöseeinrichtung durch zwei hellblaue doppelgeschirmte
    Leitungen vom Typ LiYCY-CY 2 x 2 x 0.75 mm2
    verbunden (Melde- und Versorgungleitung).

    2.3. Prüfgerät (Infrarot-Handsender) TGA 4

    Die Überprüfung der Auslöseeinrichtung DTS 80/2 erfolgt mit Hilfe des Prüfgerätes TGA 4.
    Das Prüfgerät arbeitet nach dem Prinzip einer Infrarot-Fernsteuerung und wird für den
    Testvorgang benötigt. Da hierzu in der Auslöseeinrichtung mittels eines Schaltvorganges
    der Zündausgang zur Löscheinrichtung getrennt und dieser durch einen Simulationswiderstand
    ersetzt werden muß, ist hier ein Schaltvorgang notwendig. Dies geschieht mit Hilfe der der
    Auslöseeinrichtung aufgenommen und verarbeitet werden.

    2.4. Kenndaten der elektrischen Geräte

    2.4.1. Auslöseeinrichtung DTS 80/2

    Funktionsprinzip:

    thermoelektrisch

    Elektrischer Anschluß:

    220 V, 250 V, 50 Hz

    Aufgenommene Leistung:

    5 W

    Zündkondensator:

    200 µF/350 V

    Zündimpulsdauer:

    2 ms

    Zündspannung:

    300 V

    Minimale Ansprechtemperatur:

    45 K Differenztemperatur gegenüber Außentemperatur

    Maximaler Zündkreiswiderstand:

    60 Ohm

    Notstrombatterie:

    12 V/9,5 Ah

    Notstrombetriebsdauer:

    24 h

    Prüfstrom:

    0,2 mA

    Zündschutzart:

    (Sch)d, (Sch)e, (Sch)i

    Meldekontakte:

    eigensicher und nichteigensicher

    Gerätemaße:

    700 mm x 400 mm x 175 mm

    Gewicht:

    rund 75 kg


    2.4.2. Thermofühlerkopf TFK 80/2

    Thermoelement:

    Pt - Pt/Rh

    Versorgungsspannung:

    12 V Omega (eigensicher)

    Prüfstrom:

    < 10 mA

    Anschlußleitung:

    2-adrig mit Schirm vom Typ LiYCY-CY
    1 x 2 x 0,75 mm2 (hellbau)

    Zündschutzart:

    (Sch)i

    Gerätemaß:

    Länge 390 mm; Durchmesser 70 mm

    Gewicht:

    rund 5 kg

    2.4.3. Prüfgerät TGA 4 (Infrarot-Fernbedienungs-Handsender)

    Versorgungsspannung (Batterie):

    9 V (eigensicher)

    Zündschutzart:

    (Sch)i

    Gerätemaß:

    100 mm x 60 mm x 25 mm

    Gewicht:

    150 g


    2.5. Löscheinrichtung

    Die Löscheinrichtung setzt sich aus den Löschmittelbehältern, dem Löschmittel und den
    Zündsystemen zusammen.

    2.5.1. Löschmittelbehälter

    Als Löschmittelbehälter sind nur Wassertröge einsetzbar, die vom Landesoberbergamt
    Nordrhein-Westfalen für Auslösesperren zugelassen worden sind. Die Wassertröge sind
    mit einer Haltevorrichtung für das Zündsystem versehen, haben ein Fassungsvermögen
    von 80 l und werden mit einem Deckel verschlossen.

    2.5.2. Zündsystem

    2.5.2.1. Aufbau des Zündsystems

    Zur Verteilung des Löschmittels Wasser wird in jedem Wassertrog ein Zündsystem eingebracht.
    Das Zündsystem setzt sich aus einer schlagwettersicheren Sprengschnur und einem Momentzünder
    zusammen. Beides ist in einem Plexiglasrohr vergossen und wird mittels einer Halterung mittig
    im Wassertrog eingebracht. Die Verbindung der Zündsysteme untereinander geschieht mit
    Kleinsteck-Verbindern.

    In die Wassertröge wird nur das von der Bundesanstalt für Materialprüfung unter der Nr. 1200
    am 20.7.1978 in Verbindung mit 1. und 2. Nachtrag von 21.9.1978 und 22.2.1979 unter dem
    Zulassungszeichen BAM-ZEMSU/SS-01 zugelassene Zündsystem eingebaut.

    Der Widerstand eines Zündsystems beträgt etwa 0.75 Ohm.

    2.5.2.2. Halterung für das Zündsystem

    Wassertröge für die Auslösesperre haben Halterungen, in denen das Zündsystem im Wassertrog
    mittig eingebracht und festgesetzt wird. Die mittige Befestigung des Zündsystems im Wassertrog
    gewährleistet, daß beim Auslösen des Zündsystems die günstigste Wasserverteilung erzielt wird.

    2.5.2.3. Ummantelung des Zündsystems

    Jedes Zündsystem wird mit einer Ummantelung aus Schaumstoff versehen, deren Abmessung
    500 mm x 200 mm x 200 mm beträgt. Für das Zündsystem ist eine Innenbohrung mit einem
    Durchmesser von 25 mm vorgesehen. Die Ummantelung dient bei einer unzeitgemäßen Auslösung
    der Zündsysteme zur Schalldämpfung und als Splitterschutz und ist ein offenporiger Schaumstoff.

    3. Errichtung der Auslösesperre

    3.1. Auslöseeinrichtung und Leitungen

    3.1.1. Auslöseeinrichtung

    Beim ortsfesten Einsatz der Auslöseeinrichtung unter Tage wird das Gerät wie ein elektrisches
    Gerät in der Strecke installiert und gehandhabt, wobei darauf zu achten ist, daß das Leucht-
    diodenfeld zwecks Überprüfung und Prüfung des Gerätes stets einsehbar ist.

    Der Abstand der Auslöseeinrichtung kann maximal von einer Löscheinrichtung oder einem
    Thermofühlerkopf 500 m betragen.
    Die Auslöseeinrichtung wird mit 220 V/50 Hz Wechselspannung versorgt.
    Der Anschlußwert beträgt 5 W.

    3.1.2. Thermofühlerköpfe

    Die zum Erkennen einer Flamme notwendigen Thermofühlerköpfe, die in einem Abstand
    bis zu max. 500 m von der Auslöseeinrichtung entfernt in der Strecke installiert werden
    können, müssen möglichst unter der Firste angebracht werden. Der Abstand zur Streckenfirste
    darf jedoch höchstens 2 m betragen. Dabei wird der Thermofühlerkopf so ausgerichtet,
    daß die Schutzkappe entweder senkrecht zur Sohle oder rechtwinklig zur Strecke zeigt.
    Der Abstand zwischen einem Thermofühlerkopf und der dazu gehörenden Löscheinrichtung
    muß zwischen 35 und 50 m liegen.

    3.1.3. Leitungen

    3.1.3.1. Netzanschluß

    Auslöseeinrichtung angebrachten Einführungen geführt und an den Trennklemmen mit
    der Beschriftung 'L 1' und 'N' angeschlossen Trennklemmen. Die Errichtung muß den
    Anforderungen der BVOE entsprechen. Nach fertiggestelltem Netzanschluß müssen
    sämtliche Trennklemmen geschlossen werden und das Gerät möglichst sofort an die
    Netzspannung angelegt werden, damit die eingebaute Notstrombatterie ihre Ladung behält.

    3.1.3.2. Warneinrichtungen

    Zum Anschluß untertägiger Warneinrichtungen dienen die potentialfreien Kontakte, die
    auf den Klemmen 11 und 12 sowie 14 und 15 im (Sch)e-Gehäuse liegen.

    3.1.3.3. Meldeleitungen

    Zum Anschluß der Meldeleitungen nach über Tage sind die Klemmen 3 und 6 sowie 6
    und 9 im (Sch)i-Gehäuse vorgesehen. Die Meldung des Testzustandes liegt auf den
    Klemmen 12 und 15. Die nach über Tage übertragenen Meldesignale müssen in eine
    ständig besetzte Stelle geleitet werden.

    3.1.3.4. Anschlußleitungen für die Thermofühlerköpfe

    Der Anschluß eines jeden Thermofühlerkopfes an die Auslöseeinrichtung erfolgt über
    zwei je 2adrige Kabel vom Typ LiYCY-CY 1 x 2 x 0,75 mm2 (hellblau) mit doppelter
    Schirmung.

    3.1.3.5 Zündleitung

    Der Anschluß der Zündleitung erfolgt an den Klemmen 19 und 20 sowie an die Schutz-
    leiterklemme im (Sch)e-Gehäuse.

    Die Zündleitung ist installationsmäßig wie eine Leitung für 220 V/50 Hz Wechselspannung
    zu behandeln.

    Das freie Ende der Zündleitung auf der Seite zur Löscheinrichtung wird in eine schlagwetter-
    geschützte T-Dose (Typ 891) eingeführt. Für die T-Dose liegt eine Bescheinigung der
    Bergbau-Versuchsstrecke unter der Nr. 2778 i.V. mit dem Nachtrag N1 und den Zusätzen
    Z1 und Z2 vor.

    Der Schutzleiter ist leitend mit dem Gehäuse zu verbinden. Die freien Enden der beiden
    Anschlußleitungen, die zur Löscheinrichtung führen, werden in die beiden freien Einführungen
    der T-Dose eingeführt. An den freien Enden der beiden Anschlußleitungen wird je ein 2poliger
    Kleinsteck-Verbinder (Typ Stas 20/Stak 20) angeschlossen.

    3.2. Löscheinrichtung.

    3.2.1. Zündsysteme

    Die Zündsysteme werden in einer Spezialverpackung vom Hersteller angeliefert. Die Zündsysteme
    sind mit einem Herstellungsdatum versehen. Die maximale Verwendungszeit eines Zündsystems
    beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf der Verwendungszeit werden die Zündsysteme an den Hersteller
    zurückgegeben. Die Zündsysteme dürfen nur für den Einbau in Wassertröge für die Auslösesperre
    verwendet werden.

    3.2.1.1. Einbau der Zündsysteme

    In jeden Wassertrog der Auslösesperre wird ein Zündsystem eingebaut. Das Zündsystem ist
    mittig im Wassertrog zu befestigen, nachdem es mit der Schaumstoff-Ummantelung versehen
    wurde. Die Haltevorrichtung im Wassertrog schließt eine Lageveränderung des Zündsystems
    aus. Die Zündsysteme werden mit ihren Steckverbindungen in Reihe geschaltet. Über die
    gemeinsame Zündleitung werden die Zündsysteme mit der Auslöseeinrichtung verbunden.
    Der Gesamtwiderstand der eingesetzten Zündsysteme, einschließlich der Zündleitung, darf
    60 Ohm nicht übersteigen.

    3.2.1.2. Ausbau der Zündsysteme

    Ist der Einsatz einer Auslösesperre beendet, müssen die Zündsysteme in das Sprengstofflager
    wieder zurückgegeben und vereinnahmt werden. Sofern die maximale Verwendungszeit von
    5 Jahren nicht erreicht ist, können die Zündsysteme bis zum Ablauf dieser Frist weiter
    verwendet werden.

    3.2.2. Einbau der ortsfesten ausgelösten Wassertröge

    Die Wassertröge sind innerhalb der ortsfesten Auslösesperre entsprechend den Regelungen
    der Bauartbeschreibung für Wassertrogsperren der Bauart 3.1, die am 20.2.1989 vom
    Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen unter dem Zulassungszeichen 18.42.5-10-6
    zugelassen worden ist, anzuordnen. Folgende Abweichungen liegen vor:

    3.2.2.1 Folgende Abweichungen sind zulässig mit folgenden Festlegungen:

    - spez. Löschmittelmenge:

    >= 80 l/m2 Streckenquerschnitt

    - waagerechter Abstand

     

       Stoß-Trog:

    max. 2,40 m bis 2,50 m

       Trog-Trog:

    max. 3,00 m

    - senkrechter Abstand

     

       Sohle-Trog:

    max. 4,00 m

       Trog-Firste:

    max. 2,00 m

    - Verdeckung von Trögen in  
       Streckenrichtung:

    >= 0,5 m


    3.2.2.2 Zulässige und nicht festgelegte Abweichungen bestehen bei der

    - Troggruppenbreite,
    - Sperrenlänge,
    - Überdeckung Streckenbreite
    - Summe aller Troggruppenabstände.

    3.2.3. Sicherheitsnetz

    Die Wassertröge müssen mit einem Sicherheitsnetz gesichert werden. Das Sicherheitsnetz
    kann bei aufgestellten Wassertrögen auf den Trogträgern befestigt werden. Bei eingehängten
    Wassertrögen wird das Sicherheitsnetz unmittelbar unter dem Trogboden angebracht. Das
    Sicherheitsnetz muß aus nichtkorrodierendem Maschendraht bestehen, dessen Maschenweite
    nicht größer als 3/4'' ist. Die Drahtstärke darf nicht kleiner als 1 mm sein. Das Sicherheitsnetz
    muß mindestens so breit sein, daß die gesamte Streckenbreite in Höhe der Sperre überdeckt ist.
    Das Netz wird am Ausbau oder am Gebirge befestigt. Die Länge des Netzes ist so zu bemessen,
    daß die hochgezogenen Netzenden die Tröge um mehr als 0,5 m überragen.

    4. Betriebsanweisung für die Wassertrog-Auslösesperre

    4.1. Einschalten

    Ist die Auslöseeinrichtung an das Netz angeschlossen, und alle Trennschalter im (Sch)e-Gehäuse
    geschlossen, kann die Auslöseeinrichtung in Betrieb genommen werden. Dazu muß die Schraub-
    kappe am (Sch)d-Gehäuse abgenommen und mit der Kopflampe in das Schauglas hineingeleuchtet
    werden. Dies bewirkt den Einschaltvorgang. Auf dem Leuchtdiodenfeld (rechtes Schauglas)
    leuchtet neben den Anzeigen für die Thermofühlerköpfe die Anzeige 'Zündspannung' (rot) auf,
    da der Zündkondensator zunächst aufgeladen werden muß. Nach max. 3 Minuten (Ladezeit des
    Zündkondensators) schaltet die Auslöseeinrichtung um, die Anzeige 'Betrieb' leuchtet auf (grün).

    Achtung!
    Bei allen Arbeiten an der Auslösesperre mit eingeschalteter Auslöseeinrichtung ist die Auslöse-
    einrichtung auf 'Test-Ein' zu schalten.

    4.2. Prüfen der Auslöseeinrichtung

    Vor jeder Inbetriebnahme der Auslöseeinrichtung und in Abständen von höchstens einem Monat
    ist die Auslöseeinrichtung zu prüfen. Die Prüfung umfaßt auch die Feststellung der Funktionsfähigkeit
    (Test). In Abständen von max. 6 Monaten ist die Notstrombatterie der Auslöseeinrichtung durch
    Wegschalten des Netzes auf ihre Funktionsfähigkeit hin (24 Stunden Betrieb) zu prüfen.

    4.2.1. Prüfgerät (Infrarot-Handsender)

    Zum Testen und Prüfen der Auslöseeinrichtung wird das Prüfgerät TGA 4 und eine mit heißem
    Wasser gefüllte Thermosflasche benötigt (min. 45 K über Umgebungstemperatur).

    4.2.2. Testablauf

    Beim Test ist in folgender Reihenfolge vorzugehen:

    1. Die übertägige Stelle, zu der die Meldesignale übertragen werden, ist von dem Test zu unterrichten.

    2. Die Auslöseeinrichtung wird mit Hilfe des Prüfgerätes auf den abgenommen und mit dem Prüfgerät
       auf Test umgeschaltet, so daß auf dem Leuchtdiodenfeld 'Test-Ein' aufleuchtet. Danach wird die
       Schraubkappe wieder aufgesetzt.

    3. Den angeschlossenen Thermofühlerkopf mit dem heißen Wasser übergießen. Sind mehrere
       Thermofühlerköpfe angeschlossen und zu prüfen, siehe Punkt 5.

    4. Arbeitet die Auslöseeinrichtung einwandfrei, müssen auf dem Leuchtdiodenfeld zusätzlich die
        Anzeigen 'Ausgelöst', 'Test ok' und 'Zündspannung' aufleuchten. Gleichzeitig erlischt die Anzeige
        'Betrieb'. Diese zusätzlichen Anzeigen werden so lange gespeichert, bis die Auslöseeinrichtung
        wieder neu aktiviert wird. Dazu ist die Schraubkappe abzunehmen, mit einer Kopflampe der
        Schaltimpuls zu geben und danach die Schraubkappe wieder zu schließen. Nach dem Schalten
        erlischt sofort die Anzeige 'Ausgelöst' und die Anzeige 'Test ok'. Nach max. 3 Minuten erlischt
        ebenfalls die Anzeige 'Zündspannung', und die Anzeige 'Betrieb' leuchtet grün auf.

    5. Sind mehrere Thermofühlerköpfe zu testen, wird mit jedem einzelnen Thermofühlerkopf wie
        nach Punkt 3 und 4 verfahren.

    6. Nach dem Test des letzten Thermofühlerkopfes wird das noch in der Thermoskanne verbliebene
        Wasser weggeschüttet.

    7. Ist der Testvorgang abgeschlossen und die Auslöseeinrichtung zeigt nach Aktivierung 'Betrieb'
        an (siehe Punkt 4), werden zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Umschaltens der Auslöse-
        einrichtung von Netz- auf Notstromversorgung im (Sch)e-Gehäuse die Trennklemmen 'L 1' und
        'N' geöffnet. Danach sollte auf dem Leuchtdiodenfeld die Anzeige 'Netz' rot aufleuchten
        (Zeitverzögerung rund 15 Sekunden). Wird die Netzversorgung durch Schließen der Trennklemmen
        'L 1' und 'N' wieder hergestellt, erlischt die Anzeige 'Netz'.

    8. Nach Beendigung sämtlicher Testvorgänge wird die Auslöseeinrichtung wieder in den
        Betriebszustand umgeschaltet. Dazu wird die Schraubkappe abgenommen, mit dem Prüfgerät
        durch das Schauglas ein Impuls gegeben und die Schraubkappe wieder geschlossen.
        Die Anzeige 'Test-Ein' erlischt.

    9. Ist auch dieser Vorgang vollzogen, wird die übertägige Stelle über die Beendigung der Prüfung
        benachrichtigt.


    4.3. Überprüfung der Zündleitung

    Die Überprüfung der Zündleitung auf Einhaltung des vorgegebenen Gesamtwiderstandes der
    Zündsysteme in der Löscheinrichtung, einschließlich der Zündleitung, erfolgt kontinuierlich im
    (Sch)d-Gehäuse. Durch die vom Hersteller vorgegebene Einstellung der unteren und oberen
    Grenzwerte für den Gesamtwiderstand (15 und 60 Ohm), wird eine ständige Abfrage des
    Zündwiderstandes vorgenommen. Werden die Grenzwerte unter- oder überschritten, erfolgt
    eine Meldung auf dem Leuchtdiodenfeld 'Zündkreis'. Die Fehlersuche ist dann einzuleiten
    (siehe Abschnitt 6).

    4.4. Ausschalten der Auslösesperre

    Bei jeder Außerbetriebnahme der Auslöseeinrichtung wie z.B. Reparatur, Standortwechsel,
    muß die Auslöseeinrichtung ausgeschaltet werden. Das Ausschalten bewirkt, daß die Elektronik
    des Gerätes ausgeschaltet wird, die Batterie jedoch weiterhin netzgepuffert bleibt, da das
    Ladegerät weiter arbeitet.

    Zum Ausschalten müssen der Deckel des (Sch)e-Gehäuses abgenommen und die darunter
    befindlichen Trennklemmen 'Ein/Aus' geöffnet werden. Solange diese Klemmen geöffnet sind,
    ist ein Einschalten des Gerätes mit Hilfe der Kopflampe nicht möglich.

    Wenn das Gerät wieder in Betrieb genommen werden soll, ist wie unter Abschnitt 4.1 zu verfahren.

    5. Pflege und Wartung

    5.1. Auslöseeinrichtung

    5.1.1. Wartung während des Betriebs

    Für die Gehäuse sind die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schlagwetterschutzes im
    Betrieb einzuhalten. Ansonsten sind keine besonderen Wartungsmaßnahmen an der
    Auslöseeinrichtung erforderlich. Es ist jedoch darauf zu achten, daß die eingebauten
    gasdichten Batterien nicht über längere Zeit entladen bleiben.

    5.1.2. Wartung während der Lagerung

    Wird die Auslöseeinrichtung längere Zeit (Monate) gelagert, muß sie ordnungsgemäß an
    die Netzspannung angeschlossen sein, damit die Batterien ihre Ladnung nicht verlieren.
    Die Auslöseeinrichtung braucht hierbei nicht eingeschaltet zu sein.

    5.2. Löscheinrichtung

    Die Löscheinrichtung ist in regelmäßigen Zeitabständen von höchstens 1 Monat auf ihren
    vorschriftsmäßigen Zustand zu prüfen.

    5.3. Hinweis zum Umgang mit der Auslösesperre

    Die Errichtung, der Um- und Ausbau sowie das Testen, die Inbetriebnahme und die Prüfung
    der Auslösesperre darf nur von fachkundigen Personen vorgenommen werden.

    6. Störungen und ihre Beseitigung

    6.1. Abbau der Zündenergie

    Bei Störung eines Thermofühlerkopfes oder bei einem Fehler im Zündkreis wird der
    Zündkondensator entladen, d.h. die Zündenergie wird sofort abgebaut. Dadurch wird das
    Auslösegerät passiv eingeschaltet. Nach Beseitigung der Störung muß die Auslöseeinrichtung
    vor Inbetriebnahme wieder aktiviert werden.

    6.2 Störungen während der Inbetriebnahme oder während des Betriebes

    Vor Aufnahme der Fehlerbeseitigung ist die Auslöseeinrichtung mit Hilfe des Prüfgerätes
    TGA 4 auf 'Test-Ein' zu schalten, oder wenn dies nicht möglich ist, das Gerät stromlos zu
    schalten.

    Die Fehlersuche und deren Beseitigung bei der Inbetriebnahme sowie während des Betriebes
    der Auslösesperre erfolgt nach nachfolgender Beschreibung:

    Bei Inbetriebnahme:

     

     

    Fehler

    Mögliche Ursache

    Abhilfe

    Das Gerät läßt sich nicht einschalten, d.h. keine Anzeige im Leuchtdiodenfeld

    a) Keine Netzspannung und Batterie leer
    b) Trennklemmen im (Sch)e-Gehäuse sind offen
    c) Sicherungen defekt
    d) Fehler in der Auslöseeinrichtung

    b) Trennklemmen schließen und Gerät einschalten (siehe oben)
    c) Sicherungen erneuern (eigensicheren Lötkolben verwenden)
    d) Reparatur beim Hersteller

    Leuchtdiode 'Betrieb' leuchtet nicht auf und eine Leuchtdiode zeigt eine Störungsmeldung

    a) Thermofühlerkopf oder Verbindungen zum Thermofühlerkopf defekt
    b) Zündwiderstand zu groß oder zu klein
    c) Keine Zündspannung vorhanden

    a) Verbindungen zum Thermofühlerkopf überprüfen sonst
    Thermofühlerkopf wechseln
    b) Zündsystem und Leitungen
    1. durch Inaugenscheinnahme
    2. Durch Messung des Widerstandes der Zündkreise im (Sch)e-Gehäuse nach vorheriger Öffnung aller Trennklemmen überprüfen wenn das in Ordnung:
    Reparatur beim Hersteller

    Leuchtdiode 'Betrieb' leuchtet nicht auf und
    es steht keine Störungsmeldung an und Anzeige Thermofühlerkopf zeigt grün

    a) Fehler in der Auslöseeinrichtung

    a) Reparatur beim Hersteller

    Während des laufenden Betriebs

     

     

    Keine Anzeige auf dem Leuchtdiodenfeld

    a) Auslöseeinrichtung hat über 24 h in Notstrombetrieb gelaufen, die Auslöseein- richtung hat sich ausgeschaltet (Tiefentladeschutz)
    b) Ursache nicht erkennbar

    a) Netzspannung überprüfen,
    Auslöseeinrichtung einschalten (Kopflampe)
    b) Reparatur beim Hersteller

    Keine Auslösung beim Heißwassertest

    a) Wassertemperatur zu niedrig oder Wassermenge zu gering
    b) Fehler in der Auslöseeinrichtung

    a) neuer Heißwassertest mit Wassertemperatur 45 Grad C + Umgebungstemperatur, Wassermenge je Fühlerkopf ca. 0,2 l
    b) Reparatur beim Hersteller

    Nach dem Heißwassertest zeigt die Leuchtdiode "Test ok" nicht grün

    a) Zünderenergie zu niedrig

    wenn kein Erfolg: Reparatur beim Hersteller

    Auslöseeinrichtung läßt sich mit dem Prüfgerät nicht auf "Test-Ein" schalten

    a) Prüfgerät nicht in Ordnung (Kontrollampe leuchtet nicht)
    b) Auslöseeinrichtung nicht in Ordnung

    a) Batterie erneuern oder anderes Prüfgerät
    b) Reparatur beim Hersteller.