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12.09.1974
18.42.5 III 2
Wassertrogsperren
Bauart 5 (Wassertrog-Schnellsperren)A 3.7
An die Bergämter des Landes NW
Betr.: Zulassung für Wassertrogsperren;
hier: Bauart 5 (Wassertrog-Schnellsperren)Als Anlage übersende ich den Abdruck des Zulassungsbescheids für Wassertrogsperren
der Bauart 5 (Wassertrog-Schnellsperren) mit der zugehörigen Bauartbeschreibung.Wassertrog-Schnellsperren sollten bei Abdämmungsarbeiten unter Explosionsgefahr
eingesetzt werden, um die mit der Abdämmung beschäftigten Mannschaften vor den
Flammeneinwirkungen einer möglichen Explosion zu schützen. Die Wassertrog-Schnellsperre
ist nach den Untersuchungen der Versuchsgrubengesellschaft mbH, Dortmund, in der
Lage, die Flamme einer Kohlenstaubexplosion abzulöschen, sie vermag jedoch nicht die
Ausbreitung der Druckwelle zu verhindern. Daher muß ein möglichst großer Abstand
zwischen der Sperre und den Abdämm-Mannschaften eingehalten werden.Der Einsatz der Wassertrog-Schnellsperren kommt immer dann in Betracht, wenn zwischen
den Einsatzstellen der Abdämm-Mannschaften und dem Brandherd ordnungsgemäße
betriebliche Explosionssperren nicht vorhanden sind.Die Hauptstelle für das Grubenrettungswesen in Essen-Kray wird in ihrem Bereitschaftslager
Wassertrog-Schnellsperren für Ernstfälle bereithalten. Außerdem sollten Wassertrog-Schnell-
sperren auch in den Bereitschaftslägern der Bergwerke vorrätig gehalten werden.Dortmund, den 12.09.1974
Landesoberbergamt NW
C o e n d e r s