• 29.08.1990

    23.7-7-27

    Energieversorgung und
    Warnung in Notsituationen

    A 2.9

    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen
    (außer Köln und Siegen)

    Betr.:

    Grundsätze über die elektrische Energieversorgung und Warnung der Belegschaft
    in Notsituationen im Steinkohlenbergbau unter Tage (Notsituation-Grundsätze) *)

     

     

    Bezug:

    Rundverfügung vom 12.1.1982 - 14.8-3-10 -,
    Rundverfügung vom 29.8.1986 - 23.7-7-27 -.


    Die Grundsätze über die elektrische Energieversorgung und Warnung der Belegschaft in Notsituationen
    im Steinkohlenbergbau unter Tage werden nachstehend bekanntgemacht.

    In den Grundsätzen sind die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen festgelegt,
    um bei einer Notsituation unter Tage die betroffene Belegschaft unverzögert warnen zu können und
    eine Flucht auch unter Benutzung maschineller Einrichtungen zu ermöglichen.

    Die Grundsätze sind in erster Linie auf Neuanlagen anzuwenden; die Umsetzung auf bestehende
    Anlagen ist unter Beachtung der sicherheitlichen Notwendigkeiten und der technischen Möglichkeiten
    schrittweise vorzunehmen; die Errichtung von Warneinrichtungen entsprechend diesen Grundsätzen
    ist dabei vorrangig auszuführen.

    Ich bitte, diese Grundsätze bei der Zulassung von Betriebsplänen zu beachten. Bei Abweichungen
    sind die Betriebspläne dem Landesoberbergamt vorzulegen.

    Weitergehende Anforderungen sind zu stellen, wenn dies aus grubensicherheitlichen Gründen
    erforderlich ist.

    Die Rundverfügung vom 12.1.1982 - 14.8-3-10 - wird hiermit aufgehoben.

    Dortmund, den 29.08.1990

    Landesoberbergamt NW
    In Vertretung:

    v o n  B a r d e l e b e n

    *) Diese Grundsätze sind auch in Heftform unter der Verlagsnummer 611 bei der Verlag Glückauf GmbH,
        Postfach 10 39 45, 4300 Essen 1, Tel.-Nr. (02 01) 172-15 34 erhältlich.