• DSK-Regelungen zur Walzenlader-Bedüsung

    1 Geltungsbereich

    Diese DSK-Regelungen gelten für die Bedüsung an Walzenladern in den Betrieben
    der DSK-Ruhr.

    2 Allgemeines

    Die Bedüsung an Walzenladern soll während der Gewinnung folgende Funktionen erfüllen:

    1. Verhinderung von Gasbränden und Gasexplosionen
    2. Minimierung der Feinstaubkonzentration für die nachgeschalteten Bereiche

    Durch die Parametrierung der Druck- und Volumenstromkennwerte des Bedüsungssystems
    nach Abschnitt 3 dieser Regelungen können die o. g. Funktionen gewährleistet werden.
    Bei Verletzen der Warn- und Abschaltwerte gilt der Grundsatz der Störungsbehebung vor
    einer Parameteränderung.

    3 Regelungen

    Walzenlader dürfen nur mit einer funktionierenden Bedüsungseinrichtung betrieben werden.
    Dabei sind folgende behördliche Regelungen einzuhalten:

    3.1 Abnahme der Bedüsung / Ermittlung der Bedüsungsparameter

    Diese Abnahme ist von einer anerkannten Fachstelle (z.B. DMT Fachstelle für maschinen-
    technische Sicherheit) oder von einem anerkannten Sachverständigen entsprechend den
    Vorgaben und der Vorgehensweise aus der Anlage 1 und 2 durchzuführen. Sollte die DSK
    eigene Sachverständige vorhalten, die z.B. beim Servicebereich Technik und Logistik angesiedelt,
    weisungsfrei und von der Bezirksregierung Arnsberg anerkannt sind, können auch diese Personen
    Erstabnahmen durchführen. Zu den Erstabnahmen von Walzenladerbedüsungssystemen gehören
    Erstabnahmen neuer oder wesentlich geänderter Bedüsungssysteme und die erste Inbetriebnahme
    in anlaufenden Bauhöhen. Der Wechsel des Bedüsungssystems bzw. der Walzenräder auf einen
    anderen Typ (z.B. Wechsel von Hoch- auf Niederdrucksystem oder Austausch Kohle- gegen
    Gesteinsräder) im Laufe der Gewinnung macht eine erneute Abnahme erforderlich. Der Austausch
    defekter Teile der Bedüsung durch baugleiche Ersatzteile erfordert keine erneute Abnahme, aber
    eine Kontrolle (ohne Parameteränderungen) durch eine fachkundige Person des Betriebes.
    Dies gilt auch für den Austausch von baugleichen Walzenrädern usw..

    Bei Einführung neuer Kombinationen der o. g. Betriebsmittel oder neuer Überwachungssysteme
    ist sowohl die Wirkungsweise im Hinblick auf den Brand- und Explosionsschutz als auch auf die
    Staub- und Silikosebekämpfung von der jeweils anerkannten Fachstelle vor dem Ersteinsatz zu
    begutachten.

    3.2 Bedüsungsüberwachung

    Bei Walzenladern muss eine automatische Warnmeldung bzw. Abschaltung bei Über- bzw.
    Unterschreitung der festgelegten Parameter erfolgen.

    Die automatische Abschaltung bei Erreichen der entsprechenden Grenzwerte (oberer und unterer
    Abschaltwert „Druck“ bzw. „Volumenstrom“ ) erfolgt mit einer Zeitverzögerung von 2 Sekunden,
    solange der untere Abschaltwert „Druck“ bzw. der obere Abschaltwert „Volumenstrom“ nicht
    mehr als um 50-% unter- bzw. überschritten wird.

    3.3 Änderung der Bedüsungsparameter

    Änderungen der Bedüsungsparameter dürfen nur unter Beachtung der nachfolgend genannten
    Vorgaben von dazu benannten, fachkundigen verantwortlichen Personen vorgenommen werden.

    • Parameteränderungen dürfen nur unter Nennung ihres Namens, ihrer SAP Nummer, der
      Abteilung, Funktion und des Änderungsgrundes veranlasst werden. Der Personenkreis ist
      in einer Liste aufgeführt und beim WOS und der Bereichswarte hinterlegt (Anlage 3).
    • Die Parameteränderungen werden nur vom Walzenlader-Online-Service (WOS) durchgeführt.
      Wenn der WOS nicht belegt ist, kann die Parametrierung auch durch die Bereichswarte
      vorgenommen werden. In diesem Fall ist der WOS unverzüglich per Mail zu informieren.
    • Die geänderten Parameter werden in einer Liste erfasst, die beim WOS oder der
      Bereichswarte ausgefüllt und für mindestens 6 Monate aufbewahrt wird (Anlage 1).
    • Die verantwortliche, fachkundige Person ist für die Einleitung und Durchführung von
      Ersatzmaßnahmen verantwortlich. Für die Umsetzung der Ersatzmaßnahmen ist die
      schichtführende, verantwortliche Person vor Ort zuständig.

    3.3.1 Verhalten bei gestörter Datenübertragung

    • Nur bei gestörter Datenübertragung an einem Walzenlader dürfen Parametrierungen
      der Abschaltwerte am Display durchgeführt werden. Zur Durchführung muss eine
      berechtigte Person beim WOS ein Passwort anfordern.
    • Bei Aufnahme der Gewinnung mit funktionierender Datenstrecke müssen die Abschalt-
      werte vom WOS kontrolliert und gegebenenfalls wieder auf Sollwert gesetzt werden.
      - Der WOS ändert nach Wiederherstellung der Datenstrecke das gültige Passwort.
      - Die Vergabe der Passworte (Passwort nur 1 mal gültig) wird vom WOS dokumentiert.
      - Der WOS nennt auf Anforderung das gültige Passwort. Mit diesem Passwort wird
      der Zugriff auf die Bedüsungsparameter ermöglicht.

    3.3.2 Verhalten bei defekter Bedüsungsüberwachung

    Beim Ausfall der Bedüsungsüberwachung an einem oder beiden Walzenrädern sind Maßnahmen
    zur Behebung der Störung unverzüglich einzuleiten. Die Instandsetzung der Bedüsungsüberwachung
    erfolgt spätestens auf der nächsten Wartungsschicht (maximal innerhalb von 24 h). Kann der
    Defekt nicht innerhalb von 24 Stunden behoben werden, ist die zuständige Bergverwaltung zu
    benachrichtigen.

    • Sollten Überwachungseinrichtungen für Druck oder Durchfluss ausfallen, sind folgende
      Ersatzmaßnahmen einzuleiten:
      - Die Werte sind an den mechanischen Anzeigen zu beobachten.
        Bei Grenzwertverletzungen ist die Maschine still zu setzen und das Bedüsungssystem
        ist in einen funktionsfähigen Zustand zu bringen.
      - Die Bedüsungswerte sind nach Anlage 4 laufend zu kontrollieren und stündlich der
         Bereichswarte/dem Steuerstand zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für
         mindestens 6 Monate aufzubewahren.

    3.3.3 Verhalten bei defektem Bedüsungssystem

    Bei einem defekten Bedüsungssystem an einem oder beiden Walzenrädern sind Maßnahmen
    zur Behebung der Störung unverzüglich einzuleiten.

    • Das Verfahren des Walzenschrämladers ist auf ein absolut notwendiges Maß
      (reparatursicherer Bereich) zu beschränken.
      Dabei müssen organisatorische Maßnahmen, wie z.B.:
      - Druckerhöhung des Bedüsungswassers
      - Feuerlöscher auf der Maschine mitführen
      - Schläuche und Sprührohre auf der Maschine mitführen
      durchgeführt werden, etc..
    • Wenn das Verfahren des Walzenladers nur unter Einsatz der dann schneidenden
      Walzenkörper erfolgen kann, sind folgende Zusatzmaßnahmen zu treffen:
      1. Verfahren der schneidenden Walzen unter Zusatzbedüsung des defekten
          Schneidrades mittels Sprühstrahlrohr oder Hochdruck-Löschlanze – auf Grundlage
          der Stellungnahme der HGRW vom 15.11.2006 - (Warennummer 2319409 zzgl.
          Doppelmuffe, HD-Schlauch und Kupplungsklammern) und
      2. Mitführen eines tragbaren Feuerlöschers.
    • Können die Ursachen für die Grenzwertverletzungen durch Reparatur im
      gesicherten Bereich nicht innerhalb von 24 Stunden behoben werden, ist die
      zuständige Bergverwaltung zu benachrichtigen. Vor Wiederaufnahme der Gewinnung
      mit dem noch defekten Bedüsungssystem sind geeignete Ersatzmaßnahmen unter
      Hinzuziehung eines anerkannten Sachverständigen zu treffen.

    Diese Anweisungen sind den verantwortlichen, fachkundigen Personen, den schichtführenden
    Personen vor Ort, der Bereichswarte und dem Online-Service auszuhändigen.

    3.3.4 Verfahren des Walzenladers ohne Bedüsung bei abgeschalteten Schneidmotoren

    • Walzenlader dürfen bei abgeschalteten Schneidmotoren auch ohne Bedüsung verfahren
      werden, sofern die technischen Voraussetzungen hierfür auf dem Walzenlader installiert sind.

    4 Organisatorische Verfahrensweise bei Erreichen der staubschutztechnischen Grenzwerte

    Ein Erreichen bzw. Unterschreiten der staubschutztechnischen Grenzwerte (minus 10-% der
    auf beiden Walzenrädern verschlossenen Düsen, mindestens jedoch 31,5 bar beim Niederdruck-
    system bzw. 72 bar beim Hochdrucksystem an der Düse, siehe auch Matrix der Anlage 2 hat
    keine Abschaltung, jedoch eine Warnmeldung beim WOS, in der Bereichswarte und am Display
    des Walzenladers zur Folge. Es ist dann eine Kontrolle und ggf. eine Instandsetzung der Düsen
    so schnell wie möglich, spätestens jedoch auf der nächsten Wartungsschicht durchzuführen.