• Anlage 5

    Merkblatt für die Ausrüstung der Löschmannschaften

    Für den Einsatz der Löschmannschaften kommen folgende Ausrüstungen in Betracht, die im
    Feuerlöschgeräteraum aufzubewahren sind:

    1. Persönliche Ausrüstung
      Zur persönlichen Ausrüstung der Feuerlöschkräfte können gehören: Feuerwehrschutzanzüge,
      Feuerwehrhelme, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrstiefel bzw. Arbeitsschutzschuhe;
      ggf. sind weitere persönliche Ausrüstungen und Geräte nach DIN 14011 Teil 7 bereitzuhalten
      (Flammenschutzkleidung, Regenmäntel, Schutzbrillen usw.).
       
    2. Technische Grundausrüstung
      Als Mindestausrüstung sollte vorgehalten werden:

      Ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (1/5) nach DIN 14530 mit Normbestückung oder eine
      Feuerlöschkarre für eine Tragkraftspritze TS 8/8 nach DIN 14410 mit dem erforderlichen
      Zubehör mit einem Zugfahrzeug, das jederzeit kurzfristig zur Verfügung stehen muss.

      Als Zubehör zählen die unter Ziffer 6 aufgeführten brandschutztechnischen Geräte und
      Ausrüstungen.

      Feuerwehrschläuche der Größen B und C müssen in einer solchen Anzahl zur Verfügung stehen,
      dass im Brandfall alle Betriebsbereiche von vorhandenen Wasserentnahmestellen mit wenigstens
      1 B- und 2 C-Strahlrohren erreicht werden können. Eine ausreichende Menge an Feuerwehr-
      schläuchen ist in Reserve zu halten.
    3. Sonderlöschgeräte
      Für Betriebsbereiche, in denen mit Bränden von Gasen und Flüssigkeiten oder Gefahrstoffen
      zu rechnen ist, kommen folgende Sonderlöschgeräte in Betracht: Pulverlöschanhänger, Kraft-
      fahrzeuganhänger mit Schaumwerfer, Löschgeräte und Löschmittel zur Bekämpfung der
      Brände von Gefahrstoffen.
    4. Atemschutzgeräte
      Die erforderlichen Atemschutzgeräte sind nach Maßgabe des Plans für das Gasschutzwesen
      der DSK-Hauptstelle für das Grubenrettungswesen in ausreichender Zahl an geeigneter Stelle
      einsatzbereit im Betrieb vorzuhalten.
    5. Leitern
      Zur Ausrüstung können Leitern oder Drehleitern notwendig sein, wenn z.B. hohe Gebäude
      vorhanden sind, in denen ein zweiter Fluchtweg fehlt.
    6. Reservehaltung
      Im Feuerlöschgeräteraum müssen je nach Größe des Betriebes in Reserve gehalten werden:
      Druck- und Saugschläuche, Strahlrohre, Verteiler, Standrohre, Hydrantenschlüssel, Schaufeln,
      Spaten, Reservefeuerlöscher, Schaummittel, Injektorzumischer, Schaumrohre, Seile und Leinen.
    7. Sonstige Ausstattung
      Für den Einsatz der Löschmannschaften sind im Feuerlöschgeräteraum geeignetes Geleucht
      (Kopfleuchten) und Sprechfunkgeräte vorzuhalten. Außerdem sind geeignete Selbstretter
      (z.B. Fluchthauben) in ausreichender Zahl zur Rettung von Personen bereit zu halten.

      Neben dem Verzeichnis über die im Feuerlöschgeräteraum vorgehaltenen Geräte, Einrichtungen
      und Ausrüstungen sind dort auch die für den abwehrenden Brandschutz relevanten Unterlagen
      und Pläne aufzubewahren (vgl. Abschnitt 3.2).