- Anlage 10
Hinweise
für die Ausbildung der Leiter von LöschmannschaftenDie Verantwortung für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz und damit auch
für die Leitung der betrieblichen Feuerlöschkräfte sollte in der Regel beim Brand- und
Explosionsschutzbeauftragten liegen.Die Qualifikation als Leiter von Löschmannschaften über Tage ist in der Regel hinreichend
bei erfolgreicher Absolvierung der nachfolgend aufgeführten Lehrgänge / Unterweisungen
(bei entsprechender gesundheitlicher Eignung mit, sonst ohne den jeweiligen Atemschutzteil):Lehrgang Brand- und Explosionsschutzbeauftragter und Unterweisung /
Lehrgang Löschmannschaft ohne / mit Atemschutz.- Lehrgang Brand- und Explosionsschutzbeauftragter und Mitgliedschaft in einer öffentlichen
Feuerwehr ohne / mit Atemschutz.
Soll der Leiter der Löschmannschaft / Gasschutzwehr die Verantwortung für den Atemschutz
mit wahrnehmen, so ist er zusätzlich als Gasschutzleiter oder gleichwertig (z. B. als Atemschutz-
beauftragter) auszubilden.Alternativ kann bei einer Anlehnung betrieblicher Feuerlöschkräfte mit Atemschutz in Tagesbetrieben
an die Grubenwehr ein Oberführer der Grubenwehr die Verantwortung für den Atemschutz
(Gasschutzleiter) wahrnehmen.