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    30.08.1993

    12.63.3-11-4

    Rettungskonzept

    A 2.4
    (A 2.15)

     

    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen

    Betr.: Rettungskonzept für den Steinkohlenbergbau unter Tage (Rettungskonzept)


    Das nachstehende 'Rettungskonzept für den Steinkohlenbergbau unter Tage (Rettungskonzept) ist von einem Arbeitskreis unter Federführung des Landesoberbergamts Nordrhein-Westfalen unter Mitwirkung von DMT-Fachstellen, Vertretern des Unternehmers, des Technischen Sonderdienstes der Ruhrkohle AG sowie eines Werksarztes erarbeitet worden.

    Im Rettungskonzept sind Vorgaben zusammengestellt, die erfüllt sein müssen, damit bei untertägigen Notsituationen Hilfen für Verletzte und Eingeschlossene verbessert werden und die Räumung des Grubengebäudes zügig möglich ist.

    Die grubensicherheitlichen Gesichtspunkte des Rettungskonzepts bitte ich bei der Zulassung von Betriebsplänen über die Planung neuer Bergwerke bzw. Anschlußbergwerke (z.B. Nordwanderungskonzept), aber auch bei bestehenden Bergwerken, z.B. bei der Auffahrung neuer Sohlen oder Teilsohlen, bei großräumiger Abwärtsführung der Wetter, bei Unterwerksbauen und bei der Bewilligung von Ausnahmen nach § 150 Abs. 1 Satz 2 BVOSt zu berücksichtigen. Bei der
    Behandlung von Gesichtspunkten der Energieversrogung und Warnung in Notsituationen sind die Vorgaben der Rundverfügung vom 29.8.1990 - 23.7-7-27 - (Notsituation - Grundsätze) zu beachten.

    Dortmund, den 30.8.1993

    Landesoberbergamt NRW

    S c h e l t e r