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    Anlage 5

     

     

    IV. Stäube *)

    *) aufgestellt durch die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, abgedruckt in der MAK-Liste

    a) Allgemeine Definitionen

        Stäube sind disperse Verteilungen fester Stoffe in Gasen, entstanden durch mechanische Prozesse oder durch Aufwirbelung. Stäube gehören zusammen mit Rauchen und Nebeln zu den Aerosolen. Zur Beurteilung der Gesundheitsgefahren von Stäuben ist neben der speziellen Schadstoffwirkung, der Konzentration und der Expositionszeit die Partikelgröße zu berücksichtigen. Dies unterscheidet Stäube wesentlich von Gasen und Dämpfen. Die Aufnahme in den Körper erfolgt vorwiegend über die Atmung. Transport und Abscheidung des Staubes in den Atemwegen werden weitgehend durch das Verhalten von Partikeln in strömenden Gasen bestimmt. Funktionsbestimmende Größe ist der aerodynamische Durchmesser eines Teilchens (a.D.). Als aerodynamischer Durchmesser eines Teilchens beliebiger Form und Dichte wird der Durchmesser einer Kugel mit der Dichte 1 (1,0 g/cm3 )
        bezeichnet, welche die gleiche Sinkgeschwindigkeit in ruhender oder laminar strömender Luft besitzt. Diese Definition gilt auch für faserförmige Teilchen. Der aerodynamische Durchmesser von Fasern wird wesentlich durch den geometrischen Faserdurchmesser, weniger stark durch die Faserlänge bestimmt. Die größten atembaren Teilchen werden im Nasen - Rachenraum abgeschieden; kleinere Teilchen (unterhalb 25 µm a.D.) gelangen in den Tracheo - Bronchialraum und werden dort abgeschieden.

    Die feinsten Teilchen (< 10 µm a.D.) können bis in den Alveolarbereich gelangen und dort abgeschieden werden. Bei mineralischen faserförmigen Teilchen ist dies möglich für geometrische Faserdurchmesser < 3 µm und Faserlängen bis etwa 100 µm.

    Damit bei der Messung und Beurteilung von Staubkonzentrationen von einheitlichen Maßstäben ausgegangen werden kann, wurden folgende Vereinbarungen getroffen:

    Gesamtstaub

    Unter Gesamtstaub wird hier der Anteil des Staubes verstanden, der eingeatmet werden kann. Er wird durch Probenahmegeräte bei einer Ansauggeschwindigkeit von 1,25 m / s +- 10 % erfaßt. Die in der Liste der gefährlichen Arbeitsstoffe (siehe Abschnitt II) bei Stäuben genannten MAK - Werte sind stets als Gesamtstaubkonzentration aufzufassen, wenn keine besonderen Amerkungen gemacht sind.

    Feinstaub

    Unter Feinstaub wird der alveolengängige Staub verstanden. Dieser umfaßt ein Staubkollektiv, das ein Abscheidesystem passiert, das in seiner Wirkung der theoretischen Trennfunktion eines Sedimentationsabscheiders entspricht, der Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser von 5 µm zu 50 % abscheidet (Johannesburger Konvention 1959). Der Durchlaßgrad eines solchen Vorabscheiders beträgt für Staubteilchen der Dichte (1,0 g /cm3 ) mit einem aerodynamischen Durchmesser von
       
        1,5 µm 95 %
        3,5 µm 75 %
        5,0 µm 50 %
        7,1 µm 0 %

    Bei Benutzung eines Meßverfahrens mit einer anderen Trennlinie (Feinstaub) oder einer anderen Ansauggeschwindigkeit (Gesamtstaub) ist die gemessene Konzentration entsprechend umzurechnen.

     

    b) Fibrogene Stäube

    Als fibrogene Stäube werden in dieser Liste Stäube bezeichnet, die mit Bindegewebsbildung einhergehende Staublungenerkrankungen (z.B. Silikose und Asbestose) verursachen können. Voraussetzung für die Entstehung dieser Erkrankungen ist die Deposition des Staubes im Alveolarbereich und seine spezifische Schädlichkeit. Zur Beurteilung fibrogener Stäube ist deshalb die Feinstaubkonzentration heranzuziehen.