•  

    Anlage 3

     

    Plan für die Ausbildung von Meß- und Labor-(auswerte-)personal


    1. Ausbildung zum Staubmesser

    1.1 Voraussetzungen
          An die mit der Durchführung von Staubmessungen zu betrauenden Personen (Staubmesser) werden folgende Anforderungen gestellt:

    1.1.1 Ausreichende bergmännische bzw. berufliche Erfahrungen, welche in der Regel durch den Nachweis einer entsprechenden und abgeschlossenen Berufsausbildung nachgewiesen werden (Hauer, Bergmechaniker, Berg- und Maschinenmann).

    1.1.2 Zugehörigkeit zur Eignungsgruppe 1 nach Anlage 1 zur Gesundheitsschutz - Bergverordnung 
    1.3 Gute Beherrschung der Grundrechnungsarten.

    1.2 Theoretische Ausbildung der Staubmesser
          Der Lehrgang dauert fünf Tage. Er umfaßt eine Unterweisung auf folgenden Sachgebieten:

    1.2.1 Staublungenerkrankungen (kurze allgemein verständliche Angaben über Ursachen, Verlauf und Folgen)

    1.2.2 Entstehung von Staub

    1.2.3 Möglichkeiten der Staubmeßtechnik, Staubmeßverfahren

    1.2.4 Staubmeßgeräte, Aufbau, Wirkungsweise, Handhabung, Überprüfung und Wartung

    1.2.5 Staubmessungen, Ort, Zeitpunkt, Dauer und Protokollierung

    1.2.6 Auswertung der Staubmessungen

    1.2.7 Einstufung der Arbeitsplätze aufgrund der Staubmeßergebnisse

    1.3 Praktische Übungen im Staubmessen und bei Auswertearbeiten

    1.3.1 Handhaben, Prüfen und Warten von Staubmeßgeräten

    1.3.2 Staubmeßübungen (im Institut für Gefahrstoff - Forschung sowie in einem Betrieb)

    1.3.3 Wahl der Meßstelle, Festlegung des Einstufungsbereiches

    1.3.4 Einrichten der Meßstelle

    1.3.5 Durchführen der Messung und Anfertigen eines Staubmeßprotokolls

    1.3.6 Auswerten der Messung

    1.3.7 Anfertigen des Meßberichtes

    1.4 Abschlußprüfung

    1.5 Nachschulung
         Nachschulungen, die mit einer turnusmäßig erforderlichen Geräteüberprüfung verbunden werden, erfolgen in jährlichen Abständen.

    2. Lehrgang für Labor-(auswerte-)personal
       (auch für Meßpersonal - Staubmesser -, dessen Einsatz bei der Laborauswertung vorgesehen ist).

       Der Lehrgang dauert einen Tag. Er umfaßt Unterricht und praktische Unterweisungen gemäß 'Arbeitsanweisungen für Auswertepersonal zur Behandlung von MPG II - Filtern' nach Anlage 4.