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    Anhang A

     

    Übersicht alte und neue Laserklassen

     

    Laserklasse 

    Anmerkung 

    Gefährdung

    Klasse 1

    Keine Änderungen

    Die zugängliche Laserstrahlung ist unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen sicher.

    Anmerkung:

    Die vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen sind beim bestimmungsgemäßen Betrieb eingehalten. Bei längerer Einwirkung ist eine Belästigung nicht auszuschließen.

    Klasse 1 M

    Neu

    Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von 302,5 nm bis 4000 nm und ist für das Auge ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird!

    Anmerkung:

    Wenn keine optisch sammelnden Instrumente verwendet werden die den Querschnitt des Strahls verkleinern, besteht bei Lasereinrichtungen der Klasse 1 M eine vergleichbare Gefährdung wie bei Lasereinrichtungen der Klasse 1.

    Bei Einsatz optisch sammelnder Instrumente können vergleichbare Gefährdungen wie bei Klasse 3 R oder 3 B auftreten.

     

    Laserklasse 

    Anmerkung 

    Gefährdung

    Klasse 2 

    Keine Änderungen

    Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich von 400 bis 700 nm und ist bei kurzer Einwirkungsdauer bis 0,25 s ungefährlich.

    Strahlungsanteile außerhalb von 400 bis 700 nm erfüllen die Bedingungen der Klasse 1.

    Anmerkung:

    Bei Lasern der Klasse 2 ist das Auge bei zufälliger, kurzer Einwirkung bis 0,25 s nicht gefährdet. Wenn diese Bedingungen sichergestellt sind und kein wiederholtes Hineinschauen in die Laserstrahlung bzw. spiegelnd reflektierte Laserstrahlung erforderlich ist, dürfen diese ohne weitere Schutzmaßnahmen eingesetzt werden.

    Von einem Lidschlussreflex darf in der Regel nicht ausgegangen werden.

    Für kontinuierlich strahlende Klasse 2 – Laser beträgt der Grenzwert der zugänglichen Strahlung (GZS) Pgrenz = 1 mW (P = Leistung, W = Watt).

    Klasse 2 M

    Neu

    Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich von 400 bis 700 nm und ist bei kurzer Einwirkungsdauer bis 0,25 s ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird!

    Strahlungsanteile außerhalb von 400 bis 700 nm erfüllen die Bedingungen der Klasse 1M.

    Anmerkung:

    Sofern keine optischen Instrumente verwendet werden, die den Strahlquerschnitt verkleinern, besteht bei Lasereinrichtungen der Klasse 2M eine vergleichbare Gefährdung wie bei Lasern der Klasse 2.

    Bei Einsatz optisch sammelnder Instrumente können vergleichbare Gefährdungen wie bei Klasse 3R oder 3B auftreten.

     

    Laserklasse 

    Anmerkung 

    Gefährdung

    Klasse 3 A 

    Aufgehoben

    Die Klasse 3 A wurde in die Klassen 1 M und 2 M eingearbeitet.

    Klasse 3 R

    Neu

    Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von 302,5 bis 106 nm und ist für das Auge gefährlich. Die Leistung beträgt max. das 5-fache des GZS- Wertes der Klasse 2 im Wellenlängenbereich von 400 nm bis 700 nm.

    Anmerkung:

    Laser der Klasse 3R sind für das Auge potenziell gefährlich wie Laser der Klasse 3B. Das Risiko eines Augenschadens wird dadurch verringert, das der GZS-Wert im sichtbaren Bereich auf das 5-fache des GZS-Wertes für Klasse 2, und in den übrigen Wellenlängenbereichen auf das 5-fache des GZS-Wertes für Klasse 1 begrenzt ist.

    Klasse 3 B 

    Keine Änderungen

    Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge, häufig auch für die Haut.

    Das direkte Blicken in den Strahl ist gefährlich. Ein Strahlbündel kann sicher über einen diffusen Reflektor betrachtet werden, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig gelten:
    - Der minimale Beobachtungsanstand zwischen Schirm und Hornhaut des Auges ist 13 cm.
    - Die maximale Beobachtungsdauer ist 10 s.
    - Es treten keine gerichteten Strahlanteile auf, die ins Auge treten können.
    - Ein Strahlenbündel kann nur dann über einen Diffuser betrachtet werden, wenn keine gerichteten Strahlanteile auftreten.

    Eine Gefährdung der Haut durch die zugängliche Laserstrahlung besteht bei Lasereinrichtungen der Klasse 3B, wenn die Werte der maximal zulässigen Bestrahlung (MZB) überschritten werden.