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19.12.1978
11.95.4-11-4Einheitsbezeichnung der Flöze
A 2.30
An die Bergämter und Markscheider des Landes NWBetr.: Einheitsbezeichnung der Flöze und Grubenbild
In Zusammenarbeit mit dem Geologischen Landesamt Nordrhein-Westfalen, der Westfälischen
Berggewerkschaftskasse sowie den Arbeitskreisen 'Markscheiderische Grundlagen' und 'Geologie'
im Fachausschuß 'Markscheidewesen' beim Steinkohlenbergbauverein konnte die Flözgleichstellung
im Ruhrkarbon insoweit abgeschlossen werden, als nunmehr die Übernahme der Einheitsbezeichnung
der Flöze in das Grubenrißwerk erfolgen kann.Bei der Übernahme der Einheitsbezeichnungen ist folgendes zu beachten:
- Im bestehenden Grubenrißwerk bleiben die Zechenbezeichnungen der Flöze erhalten.
- Auf dem Titelblatt des jeweiligen Rißwerks ist neben einem Normalschnitt durch die
Schichtenfolge die für diese Darstellungen zutreffende Gegenüberstellung der Einheits-
bezeichnung gegen die Zechenbezeichnung einzutragen. Das Datum der Verfügung des
Landesoberbergamts, der die Gegenüberstellung entnommen wurde, ist anzugeben. - Bei Anträgen an die Bergbehörde ist auf den Auszügen aus dem Grubenbild sowohl
die Einheitsbezeichnung mit dem Zusatz '(EB)' als auch die Zechenbezeichnung,
letztere ohne Zusatz, anzugeben, sofern diese voneinander abweichen. - Bei Errichtung eines neuen Bergwerks mit einem eigenen Grubenbild sind grundsätzlich
die Einheitsbezeichnungen für die Benennung der Flöze zu verwenden, falls nicht
schwerwiegende Gründe dem entgegenstehen. - Sollte die Änderung der im Anhang festgelegten Einheitsbezeichnung eines Flözes
auf Grund neuer stratigraphischer Erkenntnisse notwendig sein, so ist dies dem
Landesoberbergamt mitzuteilen. Eine Änderung der Einheitsbezeichnung kann erst
erfolgen, wenn die Zustimmung des Landesoberbergamts vorliegt. Der Anhang enthält
ein Inhaltsverzeichnis sowie eine im Bedarfsfalle zu ergänzende tabellarische Gegen-
überstellung der Einheitsbezeichnung gegen die jeweilige Zechenbezeichnung der Flöze.
Dortmund, den 19.12.1978
Landesoberbergamt NW
C o e n d e r s
- Im bestehenden Grubenrißwerk bleiben die Zechenbezeichnungen der Flöze erhalten.