• 19.12.1978

    11.95.4-11-4

    Einheitsbezeichnung der Flöze

    A 2.30


    An die Bergämter und Markscheider des Landes NW

    Betr.: Einheitsbezeichnung der Flöze und Grubenbild


    In Zusammenarbeit mit dem Geologischen Landesamt Nordrhein-Westfalen, der Westfälischen
    Berggewerkschaftskasse sowie den Arbeitskreisen 'Markscheiderische Grundlagen' und 'Geologie'
    im Fachausschuß 'Markscheidewesen' beim Steinkohlenbergbauverein konnte die Flözgleichstellung
    im Ruhrkarbon insoweit abgeschlossen werden, als nunmehr die Übernahme der Einheitsbezeichnung
    der Flöze in das Grubenrißwerk erfolgen kann.

    Bei der Übernahme der Einheitsbezeichnungen ist folgendes zu beachten:

    1. Im bestehenden Grubenrißwerk bleiben die Zechenbezeichnungen der Flöze erhalten.
       
    2. Auf dem Titelblatt des jeweiligen Rißwerks ist neben einem Normalschnitt durch die
      Schichtenfolge die für diese Darstellungen zutreffende Gegenüberstellung der Einheits-
      bezeichnung gegen die Zechenbezeichnung einzutragen. Das Datum der Verfügung des
      Landesoberbergamts, der die Gegenüberstellung entnommen wurde, ist anzugeben.
    3. Bei Anträgen an die Bergbehörde ist auf den Auszügen aus dem Grubenbild sowohl
      die Einheitsbezeichnung mit dem Zusatz '(EB)' als auch die Zechenbezeichnung,
      letztere ohne Zusatz, anzugeben, sofern diese voneinander abweichen.
    4. Bei Errichtung eines neuen Bergwerks mit einem eigenen Grubenbild sind grundsätzlich
      die Einheitsbezeichnungen für die Benennung der Flöze zu verwenden, falls nicht
      schwerwiegende Gründe dem entgegenstehen.
    5. Sollte die Änderung der im Anhang festgelegten Einheitsbezeichnung eines Flözes
      auf Grund neuer stratigraphischer Erkenntnisse notwendig sein, so ist dies dem
      Landesoberbergamt mitzuteilen. Eine Änderung der Einheitsbezeichnung kann erst
      erfolgen, wenn die Zustimmung des Landesoberbergamts vorliegt. Der Anhang enthält
      ein Inhaltsverzeichnis sowie eine im Bedarfsfalle zu ergänzende tabellarische Gegen-
      überstellung der Einheitsbezeichnung gegen die jeweilige Zechenbezeichnung der Flöze.

    Dortmund, den 19.12.1978

    Landesoberbergamt NW

    C o e n d e r s