• Anlage 1


    Begriffsbestimmungen


    Arbeitsdatei

    Temporäre Datei, die zum Zwecke der Bearbeitung von Teilen der DRDB eingerichtet wird.


    Datensicherheit

    Datensicherheit ist der DV-technische Begriff für einen Zustand, in dem Daten, Programme,
    DV-Verfahren und -Anlagen gegen Mißbrauch, Verfälschung, Verlust und Zerstörung geschützt
    oder durch geeignete Vorkehrungen wiederherstellbar sind.


    Datensicherung

    Datensicherung ist die Summe aller Regeln und Maßnahmen, die Daten und DV-Systeme in ihrem
    Bestand und in ihrer Verfügbarkeit erhalten und ihre unberechtigte Verwendung verhindern. Sie
    umschließt alle organisatorischen, technischen und programmtechnischen Maßnahmen, um die
    Datenbestände, Systeme (Arbeitsabläufe) und Anlagen bzw. Einrichtungen (Gebäude, Räume,
    DV-Anlagen, Stromversorgungs- und Klimaanlagen) der Datenverarbeitung gegen Fehler,
    Mißbrauch und Katastrophen zu sichern.

    Datensicherung im engeren Sinne bedeutet Sicherung der Datenbestände.

    Digitale Rißwerks-Datenbasis (DRDB)

    Der Begriff bezeichnet in den GAFRIS die Gesamtheit der Daten, die für das gesetzlich
    vorgeschriebene Rißwerk (§ 63 BBergG) vorgehalten werden; es kann sich dabei auch um
    ein Datenbanksystem handeln.