• Anhang 4

    Maßnahmen zur Sanierung nicht dauerhaft verwahrter Schächte

    Ist erkannt worden, dass die Verwahrung eines Schachtes nicht dauerhaft ist und sich daraus
    Gefahren für die öffentliche Sicherheit ergeben können, sind Maßnahmen zur Verbesserung
    der Sicherheit zu ergreifen. Hierzu kann die Sicherheit entweder durch Aufbringen einer
    Abdeckplatte oder durch Vergütung der Füllsäule verbessert werden. Unsichere Zustände in
    nicht dauerhaft ausgeführten Füllsäulen können insbesondere beim Grubenwasseranstieg entstehen.

    1. Sanierung des Schachtkopfes

    Abdeckplatten sind nach den Anforderungen des Anhangs 1 Nr. 6 auszulegen.

    Verfahren, wie z.B. Geogitter, bewehrte Erde oder Ankertechnik führen nicht zu einer endgültigen
    Sanierung des Schachtes. Sie erreichen lediglich verringerte Auswirkungen an der Tagesoberfläche.
    Die Einsetzbarkeit derartiger Verfahren muss sich nach dem angestrebten Sanierungsziel im Einzelfall
    richten.

    2. Sanierung der Füllsäule

    Bei nicht dauerhaft verwahrten Schächten, die auf Grund des verwendeten Füllgutes, der Abdeckung,
    der hydrogeologischen und geologischen Situation eine Gefährdung darstellen, sind Maßnahmen zu
    treffen, die ein Auslaufen/Abgehen der Füllsäulen in evtl. vorhandene mit dem Schacht durchschlägige
    Grubenbaue sowie Sackungen und Brückenbildungen in den Füllsäulen verhindern. Art und Umfang
    der Maßnahmen haben sich nach den jeweiligen örtlichen Verhältnissen (technische Durchführbarkeit)
    sowie nach der Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Gefährdung an der Tagesoberfläche und des zu
    erwartenden Schadensausmaßes zu richten.

    Da jeder Schacht über spezifische Eigenschaften und Randbedingungen verfügt (Füllgut, Teufe,
    Durchmesser, Ausbau, Lage der Felslinie, Bebauung, geplante Folgenutzung), sind diese im Vorfeld
    jeder Schachtsicherungsmaßnahme zu erkunden und zu bewerten.

    Verfahren zur dauerhaften Sanierung von Füllsäulen können z. B. sein:

    • Injektion mit hydraulisch erhärtenden Materialien in die Füllsäule
    • Sanierung durch einen kohäsiven Füllsäulenabschnitt oder Schachtpfropfen,
    • Sanierung durch das Hochdruck-Injektions-Verfahren (HDI).

    3. Maßnahmen bei Ausgasungen an der Tagesoberfläche

    Sofern unkontrollierte Gasaustritte an der Tagesoberfläche beobachtet werden oder zu erwarten
    sind, gelten die Regelungen in Anhang 3 Nr. 4.7 sowie die Anforderungen nach An-hang 3,
    Tabelle 1 und Bild 1 entsprechend.