• 19.12.2007

    86.18.13.1-8-35

    Leitfaden für das Verwahren von Tagesschächten

    A 2.26

    An die Dezernate der Abteilung Bergbau und Energie in NRW,
    der Bezirksregierung Arnsberg

    Leitfaden für das Verwahren von Tagesschächten

    Hiermit erhalten Sie den Leitfaden für das Verwahren von Tagesschächten der Bezirksregierung
    Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie, in NRW.

    Dieser Leitfaden wurde durch einen länderübergreifenden Arbeitskreis bestehend aus Vertretern
    der Bergbehörden der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland,
    Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erarbeitet und löst die derzeit gültigen Richtlinien und
    Rundverfügungen, die diesen Themenbereich behandeln , ab.

    Der Leitfaden richtet sich an die Bergbehörde als Richtschnur für die Behandlung von Betriebs-
    plänen und Unternehmer, die Schachtverwahrungsmaßnahmen planen.

    Der Leitfaden gilt für Tagesschächte, die unter Bergaufsicht stehen, kann aber auch für
    Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus verlassenen Grubenbauen, die nicht mehr der
    Bergaufsicht unterliegen, zum Anhalt genommen werden.

    Folgende Richtlinien und Rundverfügungen werden durch die Einführung dieses Leitfadens aufgehoben:

    • die Richtlinien für das Verfüllen und Abdecken von Tagesschächten vom 05.11.1979
      - 18.13.1-5-6 - ,

    • die Rundverfügung betr. Maßnahmen gegen Gefahren durch Methan/Luft-Gemische
      im Zusammenhang mit abgeworfenen oder vorübergehend nicht betriebenen Schächten
      vom 15.12.1980 - 18.33-1-3 - ,

    • die Rundverfügung betr. Verfüllen von Tagesschächten vom 22.04.1986 - 18.13.1-7-45 - ,

    • die Rundverfügung betr. Maßnahmen zum Schutz der Tagesoberfläche gegen Gasaustritte
      aus stillgelegten Steinkohlenbergwerken vom Dezember 1980 - 18.33-1-13 - ,

    • die Rundverfügung betr. Verpuffung beim Verfüllen eines ausziehenden Schachtes im
      Steinkohlenbergbau vom 11.11.1993 - 18.41.3-13-6 -,

    • die Rundverfügung betr. Sicherheitsabstand zwischen verfüllten Schächten und zu
      errichtenden Gebäuden vom 04.03.1971 – 55.3-IV-31 (5),

    • die Rundverfügung betr. Rückprallkräfte beim Abgehen von Lockermassen-Füllsäulen
      vom 20.03.1995 – 55.3-35-11 –,

    • die Rundverfügung betr. Bildung von Wasserstoff bei Verfüllarbeiten vom 05.11.1996
      – 55.3-46-28 -.

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW
    Im Auftrag:

    M i c h a e l  K i r c h n e r