• 08.01.1973

    19.6 III 6

    Kohlen- und Kokshalden

    A 2.19


    An die Bergämter des Landes NW


    Betr.: Kohlen und Kokshalden im Bereich der Bergaufsicht

    Vorg.: Rundverfügung vom 9.12.1971 - 19.6. II 14 -


    Durch Gem. Runderlaß des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr, des
    Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft
    und Forsten, des Innenministers und des Chefs der Staatskanzlei vom 17.10.1972
    (MBl. NW. S. 1814) wurden die nachstehend abgedruckten "Richtlinien für die Zulassung
    von Kohlen- und Kokshalden im Bereich der Bergaufsicht" bekanntgemacht. Die durch diese
    Richtlinien gegenstandslos gewordene Rundverfügung vom 9.12.1971 - 19.6. II 14 -, die
    nicht im Sammelblatt erschienen ist, wird hiermit aufgehoben.

    Ich bitte Sie, ab sofort entsprechend den neuen Richtlinien zu verfahren.

    Dortmund, den 8.1.1973

    Landesoberbergamt NW

    C o e n d e r s