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08.01.1973
19.6 III 6Kohlen- und Kokshalden
A 2.19
An die Bergämter des Landes NW
Betr.: Kohlen und Kokshalden im Bereich der Bergaufsicht
Vorg.: Rundverfügung vom 9.12.1971 - 19.6. II 14 -
Durch Gem. Runderlaß des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr, des
Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten, des Innenministers und des Chefs der Staatskanzlei vom 17.10.1972
(MBl. NW. S. 1814) wurden die nachstehend abgedruckten "Richtlinien für die Zulassung
von Kohlen- und Kokshalden im Bereich der Bergaufsicht" bekanntgemacht. Die durch diese
Richtlinien gegenstandslos gewordene Rundverfügung vom 9.12.1971 - 19.6. II 14 -, die
nicht im Sammelblatt erschienen ist, wird hiermit aufgehoben.Ich bitte Sie, ab sofort entsprechend den neuen Richtlinien zu verfahren.
Dortmund, den 8.1.1973
Landesoberbergamt NW
C o e n d e r s