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Anlage 2
Chemische Arbeitsstoffe
Nr.: 849203HANDBUCH
ARBEITSSICHERHEITBetriebsanweisung für Personen
die mit hydraulisch abbindenden
Baustoffen umgehen
Stand: 07/89Betriebsanweisung
für Personen, die mit hydraulisch abbindenden Baustoffen umgehen
Ausgabe: Juli 1989
RAG-Nr. 8492031. Allgemeines
1.1 Diese Betriebsanweisung gilt für Personen, die mit Baustoffen umgehen. Zum Beispiel bei dem
Herstellen von Streckenbegleitdämmen,- dem Hinterfüllen von Streckenausbau,
- der Gebirgsverfestigung und Konsolidierung (z. B. Anspritzen),
- dem Herstellen von Abschlußdämmen,
- sonstigen Maßnahmen (z. B. Mauern, Herstellen von Fundamenten).
1.2 Mit Baustoffen dürfen nur Personen umgehen, die hierfür unterwiesen und beauftragt sind.
1.3 Die meisten hydraulisch abbindenden Bau- und Zumischstoffe können durch ihre ätzende Wirkung
Schädigungen der Haut hervorrufen. Besonders gefährdet sind Augen, Schleimhäute und Wunden
sowie Reib- und Schwitzstellen.
Verarbeitungshinweise für den Baustoff sind zu beachten.1.5 Hinweis- und Warnschilder beachten.
1.6 Undichte Maschinen und Leitungen könne zu Verletzungen und Staubentwicklungen führen.
Festgestellte Mängel an Maschinen oder Leitungen sofort beseitigen. Ist dies nicht möglich,
die zuständige Aufsichtsperson benachrichtigen. Können durch Mängel Personen gefährdet
werden, muß die Anlage außer Betrieb genommen werden.2. Persönliche Körperschutzmittel
2.1 Beim Umgang mit Baustoffen müssen persönliche Körperschutzmittel getragen werden
(z. B. Augen-/Gesichtsschutz, Atemschutz, Schutzkleidung, Stulpenhandschuhe).2.2 Freie Körperstellen schützen (z. B. durch Hautschutzcreme).
3. Maßnahmen bei Hautkontakt mit Baustoffen
3.1 Augenspritzer sind mit viel Wasser auszuspülen. Der werksärztliche Dienst ist unverzüglich
aufzusuchen.3.2 Spritzer auf der Haut sofort gründlich mit Wasser abwaschen.
4. Betriebsvorbereitung
4.1 Vor Aufnahme des Betriebes den sicheren Standort und die ordnungsgemäße Installation
der Anlage überprüfen (besonders bei mobilen Anlagen). Sicherstellen, daß ausreichende
Betätigungsfreiräume vorhanden sind.4.2 Vor Aufnahme des Betriebes auf Vorhandensein und Funktionsfähigkeit überprüfen:
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Funktions-Anzeigeeinrichtungen,
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Signal- und Verständigungsanlagen,
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Schutzgitter (einschl. automat. Überwachungseinrichtungen),
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Stillsetzeinrichtungen (Notaus),
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Druckentlastungsventile an Druckstationen u. in Leitungen,
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Ordnungsgemäße Verlegung der Leitungen,
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Abdeckung von elektrischen und maschinellen Geräten, sowie gelagertem Material,
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Frischwasseranschlüsse an den Arbeitsstellen,
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Befestigung des Baustoffaustrages,
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ggf. Rohrleitungsweichen.
4.2 Bei zentraler Baustoffversorgung auf die richtige Anwahl der anfordernden Betriebe achten
(Rohrleitungsweiche).4.3 Vor Aufnahme des Betriebes überprüfen, ob sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
5. Betrieb
5.1 Bei laufendem Betrieb auf folgendes achten:
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sicherer Standort und Stand (Betätigungspersonal),
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Funktionsanzeigen (zur optimalen Baustoffmischung und Vermeidung von Leitungsverstopfern),
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ausreichende Benetzung des Baustoffes,
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Vermeidung von Staubentwicklung durch Baustoffe,
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Vermeidung von Verschmutzungen der Betriebseinrichtungen,
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Leistungsaustrag darf nicht frei herumschlagen.
5.2 Niemals Schutzvorrichtungen ändern oder entfernen.
6. Betriebsstörungen, Wartungs- und Reparaturarbeiten
6.1 Störungsbeseitigungen, Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur bei stillgesetzter und
druckentlasteter Anlage durchgeführt werden. Die Anlage gegen unbefugtes Wiedereinschalten
sichern.6.2 Beseitigung von Leitungsverstopfern
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Blas- oder Pumpendruck wegnehmen.
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Anlage und Förderleitung über Druckentlastungsventile drucklos machen.
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Die Leitungs-Trennstelle so sichern, daß Personen nicht gefährdet werden können.
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Vor dem Trennen von Schlauchleitungen die Schlauchenden zusätzlich gegen unkontrolliertes
Herumschlagen sichern. -
Beim Trennen von Leitungen auf möglichen Restdruck an der Trennstelle achten.
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Beim Beseitigen von Leitungsverstopfern, den Ausblasbereich so absichern, daß Personen
nicht gefährdet und Betriebsmittel nicht beschädigt werden.
7.1 Nach Beendigung der Baustoffversorgung
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Leitungen gründlich reinigen,
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Maschine und Arbeitsbereiche säubern.
7.2 Nach Beendigung der Arbeiten die Anlage gegen unbefugte Inbetriebnahme sichern.
8. Zusätzliche betriebliche Anweisungen