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13.01.2006
83.18.8-2000-12Richtlinien über das explosionsfeste
Abdämmen von aufgegebenen GrubenbauenA 2.15
An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalens (außer Düren)
Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg über das explosionsfeste Abdämmen von aufgegebenen
GrubenbauenRundverfügungen vom 21.04.1971, 15.03.1979 und 20.12.1985 - 18.13.1-2-1 -
Mit den nachfolgend bekannt gemachten Richtlinien werden die bisherigen Abdämmungs-Richtlinien
sowie zugehörige Ergänzungsverfügungen aktualisiert.Die unter Beteiligung der Deutschen Steinkohle AG und der Bergämter erarbeitete Neufassung war
geboten, da sich der Stand der Technik beim Erstellen von Abschlussdämmen in Bezug auf die
bisherigen Richtlinien wesentlich geändert hat.Darüber hinaus enthielten die vormaligen Richtlinien umfangreiche Anforderungen an das Sperren
aufgegebener Grubenbaue, das nach der geltenden Bergverordnung für die Steinkohlenbergwerke
(BVOSt) nicht mehr zulässig ist.Ich bitte die aktualisierten Abdämmungs-Richtlinien betriebsplanmäßig zur Geltung zu bringen.
Die bisherigen „Richtlinien für Sperrung und Abdämmung von Grubenbauen im Steinkohlenbergbau“
vom 21.4.1971, - 18.13.1-2-1 - und zugehörige Ergänzungsverfügungen vom 15.3.1979 sowie vom
20.12.1985 werden hiermit aufgehoben.Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRWIm Auftrag:
K i r c h n e r