• 13.01.2006

    83.18.8-2000-12

    Richtlinien über das explosionsfeste
    Abdämmen von aufgegebenen Grubenbauen

    A 2.15


    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalens (außer Düren)

    Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg über das explosionsfeste Abdämmen von aufgegebenen
    Grubenbauen

    Rundverfügungen vom 21.04.1971, 15.03.1979 und 20.12.1985 - 18.13.1-2-1 -

    Mit den nachfolgend bekannt gemachten Richtlinien werden die bisherigen Abdämmungs-Richtlinien
    sowie zugehörige Ergänzungsverfügungen aktualisiert.

    Die unter Beteiligung der Deutschen Steinkohle AG und der Bergämter erarbeitete Neufassung war
    geboten, da sich der Stand der Technik beim Erstellen von Abschlussdämmen in Bezug auf die
    bisherigen Richtlinien wesentlich geändert hat.

    Darüber hinaus enthielten die vormaligen Richtlinien umfangreiche Anforderungen an das Sperren
    aufgegebener Grubenbaue, das nach der geltenden Bergverordnung für die Steinkohlenbergwerke
    (BVOSt) nicht mehr zulässig ist.

    Ich bitte die aktualisierten Abdämmungs-Richtlinien betriebsplanmäßig zur Geltung zu bringen.

    Die bisherigen „Richtlinien für Sperrung und Abdämmung von Grubenbauen im Steinkohlenbergbau“
    vom 21.4.1971, - 18.13.1-2-1 - und zugehörige Ergänzungsverfügungen vom 15.3.1979 sowie vom
    20.12.1985 werden hiermit aufgehoben.

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW

    Im Auftrag:

    K i r c h n e r