-
23.12.1999
11.1-1999-4Bohrloch-Verformungssonden
A 2.15
An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen
Betr.: Gebirgsschlag-Richtlinien
hier: Überwachung stehender Stöße mittels Bohrlochverformungs-Sonden
Nach Abschnitt 5.3.11 der Gebirgsschlag-Richtlinien vom 10. 11. 1997 durfte eine
Überwachung stehender Stöße mittels Bohrlochverformungs-Sonden (BV-Sonden)
bisher nur in Kombination mit anderen zugelassenen Überwachungsmaßnahmen erfolgen.Nachdem seit 1993 dieses Verfahren in Kombination mit anderen bereits zugelassenen
Verfahren unter Begleitung der Fachstelle für Gebirgsschlagverhütung der DMT GmbH, Essen,
in zahlreichen Betriebspunkten auf 8 verschiedenen Bergwerken des Bezirkes erfolgreich
durchgeführt wurde, ist eine Verwendung von BV-Sonden nunmehr auch als alleiniges
Verfahren zur Überwachung stehender Stöße zulässig. Eine entsprechende Betriebsan-
weisung wurde zwischenzeitlich von der vorgenannten Fachstelle in Abstimmung mit der DSK
und dem Landesoberbergamt NRW erstellt. Diese Betriebsanweisung ist auch Gegenstand
der derzeit in Überarbeitung befindlichen "Betriebsempfehlungen zur Gebirgsschlagverhütung"
(Nr. 21.1; 7. Auflage).Betriebspläne über die Verwendung von BV-Sonden zur alleinigen Überwachung stehender
Stöße brauchen daher dem Landesoberbergamt NRW künftig nicht mehr vorgelegt zu werden.Dortmund, den 23. 12. 1999
Landesoberbergamt NRW
v. B a r d e l e b e n