•  23.12.1999

    11.1-1999-4

    Bohrloch-Verformungssonden

    A 2.15

    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen

    Betr.: Gebirgsschlag-Richtlinien

    hier: Überwachung stehender Stöße mittels Bohrlochverformungs-Sonden

    Nach Abschnitt 5.3.11 der Gebirgsschlag-Richtlinien vom 10. 11. 1997 durfte eine
    Überwachung stehender Stöße mittels Bohrlochverformungs-Sonden (BV-Sonden)
    bisher nur in Kombination mit anderen zugelassenen Überwachungsmaßnahmen erfolgen.

    Nachdem seit 1993 dieses Verfahren in Kombination mit anderen bereits zugelassenen
    Verfahren unter Begleitung der Fachstelle für Gebirgsschlagverhütung der DMT GmbH, Essen,
    in zahlreichen Betriebspunkten auf 8 verschiedenen Bergwerken des Bezirkes erfolgreich
    durchgeführt wurde, ist eine Verwendung von BV-Sonden nunmehr auch als alleiniges
    Verfahren zur Überwachung stehender Stöße zulässig. Eine entsprechende Betriebsan-
    weisung wurde zwischenzeitlich von der vorgenannten Fachstelle in Abstimmung mit der DSK
    und dem Landesoberbergamt NRW erstellt. Diese Betriebsanweisung ist auch Gegenstand
    der derzeit in Überarbeitung befindlichen "Betriebsempfehlungen zur Gebirgsschlagverhütung"
    (Nr. 21.1; 7. Auflage).

    Betriebspläne über die Verwendung von BV-Sonden zur alleinigen Überwachung stehender
    Stöße brauchen daher dem Landesoberbergamt NRW künftig nicht mehr vorgelegt zu werden.

    Dortmund, den 23. 12. 1999

    Landesoberbergamt NRW

    v.  B a r d e l e b e n