• 16.12.2005

    83.13.8-2004-2

    Gurtförderer-Richtlinien

    A 2.11

    An die Bergämter des Landes NRW (außer Düren)

    Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in
    NRW für die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung von Gurtförderern
    im Untertagebetrieb von Steinkohlenbergwerken (Gurtförderer-Richtlinien)

    Anlage: Richtlinien

    Die technische Weiterentwicklung der Gurtförderer im Steinkohlenbergbau unter Tage
    machte eine Überarbeitung der Gurtförderer-Richtlinien vom 29.10.1980 in der Fassung
    vom 18.03.1982 erforderlich.

    Folgende wesentliche Neuerungen und Änderungen gegenüber den bisherigen Richtlinien
    wurden vorgenommen:

    • Die zusätzlichen Anforderungen an Gurtförderer, die für die Personenbeförderung
      genutzt werden, sind in die Neufassung integriert.

    • Die Betriebsempfehlung Nr. 17 (Empfehlung für die Errichtung von Gurtförderern
      zur Personenbeförderung) wurde im Geltungsbereich aufgeführt. Es ist zu beachten,
      dass diese Betriebsempfehlung ebenfalls überarbeitet wurde.

    • Gemäß Abschnitt 2.2 dürfen keine zusätzlichen starren Einbauten am Gurtförderer
      angebracht werden, um die vorhandene Beweglichkeit von aufgehängten Gurtförderern
      nicht einzuschränken.

    • Bezüglich der Trag-, Führungs- und Druckrollen wurde auf die Angabe von Grenz-
      werten und den Berechnungsweg verzichtet (Abschnitt 2.3). Diese können z. B. der
      DIN 22112 entnommen werden.

    • In Abschnitt 2.8 werden zusätzlich an bestimmten, nicht fahrwegseitigen Arbeitsplätzen
      Notausschalter oder Stillsetz- und Sperrschalter gefordert.

    • Der in Abschnitt 5 aufgeführte Beauftragte für Gurtförderer ist nun für alle Gurtförderer
      zuständig, d. h. auch für die Gurtförderer, die nicht für die Personenbeförderung
      eingerichtet sind.

    Ich bitte die Neufassung der Gurtförderer-Richtlinien betriebsplanmäßig zur Geltung zu bringen.

    Durch diese Richtlinien werden folgende Richtlinien und Rundverfügungen außer Kraft gesetzt:

    • Richtlinien des Landesoberbergamts Nordrhein-Westfalen für die Errichtung, den Betrieb
      und die Überwachung von Gurtförderern im Steinkohlenbergbau unter Tage vom
      29.10.1980 in der Fassung vom 18.03.1982  mit Rundverfügungen vom 29.10.1980
      mit Zusatz vom18.03.1982 – 16.16-1-30 und vom 28.11.1980 – 18.43-1-18,

    • Rundverfügung vom 29.12.2000 – 13.7-1999-1 betreffend die Prüfung der Gurte durch
      eine verantwortliche Person im Abstand von längstens zwei Wochen,

    • Rundverfügung vom 31.07.2000 – 13.8-2000-3 betreffend den Explosionsschutz an
      1400er Gurtfördereranlagen mit Doppelstock-Bandfahrung und

    • Rundverfügung vom 24.05.1993 – 16.22.3-1-4 betreffend Personenbeförderung auf
      Gurtförderern.

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW
    Im Auftrag

    K i r c h n e r