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17.12.2004
83.16.33.2-2004-1Abweichungen von Anforderungen
des Landesoberbergamts NW
an Rangierkatzen und SteigkatzenA 2.11
An die Bergämter des Landes NRW (außer Düren)
Abweichungen von Anforderungen des Landesoberbergamts NW an Rangierkatzen
und Steigkatzen
Einsatz der Rangierkatze der Firma Scharf RK 9 kW, Ausführung Ruhr
Auf die Anträge der DSK vom 01.03.2004 und 15.11.2004 habe ich, auf Grund der von der DMT
begleiteten Versuchseinsätze auf dem Bergwerk Lippe, dem Einsatz der Rangierkatze der Firma
Scharf RK 9 kW, Ausführung Ruhr zugestimmt. Der Einsatz an der Ruhr erfolgt mit Bremsbacken,
die mit Waffelbremsbelägen bestückt sind. Weiterhin kann wie beantragt von den
Ziffern 2.1.5, 2.3.3.3, 2.3.3.6 und 2.3.3.7 der Anforderungen des Landesoberbergamts NW an
Rangierkatzen und Steigkatzen abgewichen werden. Der Einsatz der Rangierkatze kann unter
den folgenden Rahmenbedingungen erfolgen:Schließkraft der Schienenbremse:
FS min = 25 kN
FS max. = 33 kN
Statische Haltekraft:
FH min = 28 kN
Größte Gesamtlasten:
bis 5 gon = 15 000 kg
bis 10 gon = 7 900 kg
bis 15 gonx = 5 300 kg
bis 20 gonx = 4 000 kg
X Bei Betrieb der Rangierkatzen RK 9 KW in Schienenneigungen über 10 gon werden diese
mit zusätzlichen Bremskatzen ausgerüstet.Dortmund, den 17.12.2004
Bezirksregierung Arnsberg
Im Auftrag:K i r c h n e r