• Anlage

    (Zu § 1 der UnterlagenBergV)

    Zeichen, Farben und Beschriftungen für Karten und Lagerisse der Bergbauberechtigungen

    Beantragte Felder

    1. Ausführung

    Bild

    2. Anwendung

    Bei Änderungen von Bergbauberechtigungen ist die bisherige Bezeichnung der Bergbauberechtigung in der Farbe karmin durchzustreichen. Die Feldesbegrenzung (Markscheide) ist durch schrägliegende Kreuze in der Farbe karmin ungültig zu machen.

    Der Name des Bodenschatzes ist möglichst auszuschreiben. Aus Platzgründen können auch Kurzbezeichnungen entsprechend dem Periodischen System der Elemente benutzt werden.