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    14.09.2001

    82.01.31.21-2001-2

    Bergverordnung
    für die Steinkohlenbergwerke (BVOSt)

    A 1

     

    An die Bergämter des Landes NRW (außer BA Düren)

    Bergverordnung des Landesoberbergamtes NRW für die Steinkohlenbergwerke (BVOSt)

    Rundverfügung vom 25.2.2000 -01.31.1-1-10-

     

    In der o.a. Rundverfügung wird in Bezug auf "Anzeigen", die der Unternehmer vor dem Einsatz bestimmter Geräte und Einrichtungen bzw. vor dem Beginn bestimmter Tätigkeiten gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg zu erstatten hat, mitgeteilt, dass, soweit seitens der Bergbehörde keine Bedenken gegen die angezeigten Maßnahmen bestehen, der anzeigenden Stelle eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausgestellt werde.

    Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um einen Verwaltungsakt handelt. Daher wird zukünftig der Begriff "Unbedenklichkeitsbescheinigung" nicht mehr verwendet.

    Im Bedarfsfall kann dem anzeigenden Unternehmer mit einem formlosen Schreiben bestätigt werden, dass gegen die angezeigten Einrichtungen bzw. Tätigkeiten keine Bedenken erhoben
    werden.

     

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW
    Im Auftrag

    E k h a r t   M a a t z